Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
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Schema: Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
18. Mai 2026
6 Kommentare
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Erfolgsverursachung (Handlung, Verletzungserfolg, Kausalität)
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
Objektive Voraussehbarkeit des Erfolges
Erlaubtes Risiko
Objektive Zurechnung
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Schutzzweckzusammenhang
Persönliche Fähigkeit, die objektive Sorgfaltspflicht zu erfüllen
Subjektive Voraussehbarkeit
Rechtswidrigkeit
Schuld
Schuldfähigkeit
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Persönliche Fähigkeit, die objektive Sorgfaltspflicht zu erfüllen
Subjektive Voraussehbarkeit
Entschuldigungsgründe (insb. Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
prefi
25.3.2025, 18:56:52
Das Schema ist ein einzelnen Punkten abweichend vom generellen
Fahrlässigkeitsschema und vom Schema bei der fahrlässigen Tötung bei Jurafuchs, geht jedoch weder in den einzelnen Prüfungspunkten noch in etwaigen Erklärungen auf die Unterschiede ein. Könntet ihr die Erläuterungen hinzufügen oder alternativ die Schemata vereinheitlichen?
Scofield
26.3.2026, 17:30:02
Was ist mit erlaubtes Risiko gemeint? @[Foxxy](180364)
Scofield
26.3.2026, 17:30:22
@[Foxxy](180364)
schwemmely
30.3.2026, 12:05:01
@[Scofield](293781) foxxy antwortet nur bei Verständnistags Aber grds. Kann man unter erlaubten Risiko Beispiele anbringen, wie am Straßenverkehr teilzunehmen oder ins Flugzeug zu steigen, Klettersteige, Skifahrern, erkältet in den Supermarkt gehen usw. Also Handlungen, die an sich schon ein gewisses Risiko für die Verletzung von Rechtsgütern bergen, aber gerade eben noch ein
sozialadäquates Verhaltendarstellen, werden darunter gefasst. Allerdings können diese dem Täter
janicht einfach angelastet werden, denn das würde
javiel zu weit greifen. Daher muss man sich dann fragen, ob das Risiko sozusagen, noch der Opfersphäre oder der Tätersphäre zugerechnet werden muss. Ich hoffe, ich habe hier jetzt nichts vermischt, aber so kenne ich das (ist allerdings auch sehr eng mit dem allg. lebensrisiko verwandt :)) LG
Scofield
30.3.2026, 18:55:58
Danke :)
