ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Widerklage

Tatbestand Zivilurteil: Widerklage (gemeinsamen Sachverhalt)

Schema: Tatbestand Zivilurteil: Widerklage (gemeinsamen Sachverhalt)

18. Januar 2026

7 Kommentare

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Wie baust Du den Tatbestand auf, wenn Klage und Widerklage auf demselben Lebenssachverhalt beruhen?

  1. Einleitungssatz zu Klage und Widerklage

    „Der Kläger begehrt Schadensersatz wegen einer Schlägerei. Auch der Beklagte begehrt diesbezüglich widerklagend Schadensersatz.“

  2. Unstreitiges zu Klage und Widerklage

    „A und B waren am 10.12. in eine Schlägerei in der Kneipe K in Stadt B verwickelt. A wurde hierbei ein Zahn ausgeschlagen. Die Zahnarztkosten hierfür betrugen €600. Auch Bs Brille im Wert von €300 wurde zerbrochen.“

  3. Streitiger Klägervortrag zu Klage und Widerklage

    1. Bestrittener Klägervortrag

      „A behauptet, B habe ihm bei der Schlägerei einen Zahn ausgeschlagen.“

    2. Qualifiziertes Bestreiten des Klägers zum Beklagtenvortrag

  4. Kleine Prozessgeschichte

  5. Anträge von Klage und Widerklage

    “Der Kläger beantragt, …“ „Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“ „Widerklagend beantragt der Beklagte,…“ „Der Kläger beantragt, die Widerklage abzuweisen.“

  6. Streitiger Beklagtenvortrag zu Klage und Widerklage

    1. Qualifiziertes Bestreiten des Beklagten zum Klägervortrag zur Klage

      „B behauptet, nicht er, sondern C habe dem A den Zahn ausgeschlagen.“

    2. Bestrittener Beklagtenvortrag zur Widerklage

      „Ferner behauptet B, A habe seine Brille zerbrochen.“

  7. Große Prozessgeschichte

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Referella

Referella

4.9.2024, 14:45:23

Wir haben in der AG (Bayern) gelernt, dass man den streitigen Klägervortrag zur Widerklage erst nach dem streitigen Beklagtenvortrag erwähnt (quasi wie bei einer Replik des Klägers), weil das oft sinnvoller ist, denn das widerklägerische Bestreiten ist ja erst bei dem Beklagten :) also Einleitung - Unstreitiges (K+WK) - Streitiger KlVortrag (K) - Prozessgeschichte 1 (Erhebung der WK) - Anträge zu K und WK - Streitiger BVortrag zu K - Streitiger BVortrag zu WK - Streitiger KlVortrag (WK) - Prozessgeschichte 2 - Globalverweisung

ABI

Abi

10.9.2024, 16:02:57

Dein Aufbau ist zu bevorzugen, wenn die mit Klage und Widerklage begehrten Ansprüche auf verschiedene Lebenssachverhalte beruhen. Beispiel: A begehrt von B Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld für einen Tritt ins Gesicht. B begehrt widerklagend Schadensersatz in Form von Heilbehandlungskosten für seinen Hund, der bei der gleichen Auseinandersetzung, aber erst im Anschluss, durch eine weitere Handlung verletzt wurde. Klage und Widerklage beruhen nicht auf einen und den selben Lebenssachverhalt. Ein innerer Sachzusammenhang (

Konnexität

) als Voraussetzung der Widerklage ist dennoch gegeben, da ein enger örtlich, zeitlicher Zusammenhang gegeben ist. In diesem Fall werden Klage und Widerklage getrennt geprüft, so wie du es vorgeschlagen hast. In dem vorangegangen Fall und in dieser Folie geht es um Klagen und Widerklagen, die auf einen gemeinsamen Lebenssachverhalt beruhen. Der Kläger begehrt Schmerzensgeld aufgrund der

Verletzungshandlung

, der Widerbeklagte möchte aufgrund der selben

Verletzungshandlung

Schadensersatz für seine zerbrochene Brille. Hier wird eine gemeinsame Darstellung aufgrund des gemeinsamen Lebenssachverhaltes bevorzugt. Viele Grüße :)

ROB

Robitobbi

3.1.2025, 15:35:15

@Referella Das wird auch in NRW teilweise so in der (zumindest meiner) AG geraten . Finde diesen Aufbau auch im Fall des einheitlichen Lebenssachverhalts verständlicher - darauf kommt es bevorzugt an.

NI

nijufu

4.11.2025, 16:55:05

Könnte man den Tatbestand auch mit einem neutralen Einleitungssatz beginnen ("Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Schlägerei/einem Unfall/einem Kaufvertrag etc") oder muss die Widerklage zwingend darin auftauchen?

Foxxy

Foxxy

4.11.2025, 16:55:11

Du kannst im Tatbestand grundsätzlich mit einem neutralen Einleitungssatz beginnen, etwa: „Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit …“. Es ist nicht zwingend, schon im Einleitungssatz explizit auf die Widerklage hinzuweisen. Allerdings muss im weiteren Verlauf des Tatbestands klar und strukturiert sowohl der Sachverhalt zur Klage als auch zur Widerklage dargestellt werden, insbesondere wenn beide auf demselben Lebenssachverhalt beruhen. Entscheidend ist, dass die Ansprüche beider Seiten vollständig und nachvollziehbar abgebildet werden.


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