Zivilrecht

Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Mietrecht

Schadensersatz bei Beschädigung der Mietsache (BGH, Urt. v. 02.02.2022 – XII ZR 46/21)

Schema: Schadensersatz bei Beschädigung der Mietsache (BGH, Urt. v. 02.02.2022 – XII ZR 46/21)

3. Juni 2025

7 Kommentare

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Wie prüfst Du den Schadensersatzanspruch infolge der Beschädigung der Mietsache?

  1. Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (-)

  2. Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB

    1. Mietvertrag (§ 535 Abs. 1 BGB)

    2. Pflichtverletzung

      1. Keine Pflichtverletzung bei vertragsgemäßem Gebrauch (§ 538 BGB)

      2. Zerstörung der Glasscheibe als vertragsgemäßer Gebrauch?

        Hier lag ein Schwerpunkt der Entscheidung. Subsumiere sorgfältig, warum die Zerstörung hier den vertragsgemäßen Gebrauch überschreitet.

    3. Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB)

      Sichere Dir hier alle Punkte, indem Du nicht nur auf die Verschuldensvermutung hinweist, sondern auch begründest, warum die Sonderregelung für die Haftung bei sportlichen Wettkämpfen nicht zur Exkulpation führt!

      1. Sonderregelung für Haftung bei sportlichem Wettkampf

      2. Keine Anwendung auf das Verhältnis Vermieter-Mieter

    4. Schaden

    5. Mitverschulden des Vermieters (§ 254 Abs. 1 BGB)

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