Schema: Computerbetrug (§ 263a StGB)


Wie prüfst Du den Tatbestand des Computerbetrugs (§ 263a Abs. 1 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Tathandlung

      1. Unrichtige Programmgestaltung

      2. Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten

      3. Unbefugte Verwendung von Daten

      4. Unbefugte Einwirkung auf den Ablauf

    2. Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs (Zwischenerfolg)

      =Tathandlung muss einen Datenverarbeitungsvorgang in Gang setzen, der zu einer unmittelbar vermögensmindernden „Computerverfügung“ führt

    3. Vermögensschaden

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz

    2. Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern

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