Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Schema: Computerbetrug (§ 263a StGB)
Wie prüfst Du den Tatbestand des Computerbetrugs (§ 263a Abs. 1 StGB)?
Objektiver Tatbestand
Tathandlung
Unrichtige Programmgestaltung
Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
Unbefugte Verwendung von Daten
Unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs (Zwischenerfolg)
=Tathandlung muss einen Datenverarbeitungsvorgang in Gang setzen, der zu einer unmittelbar vermögensmindernden „Computerverfügung“ führt
Vermögensschaden
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern
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