Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Schema: Computerbetrug (§ 263a StGB)
3. November 2025
2 Kommentare
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Wie prüfst Du den Tatbestand des Computerbetrugs (§ 263a Abs. 1 StGB)?
Objektiver Tatbestand
Tathandlung
Unrichtige Programmgestaltung
Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
Unbefugte Verwendung von Daten
Unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs (Zwischenerfolg)
=Tathandlung muss einen Datenverarbeitungsvorgang in Gang setzen, der zu einer unmittelbar vermögensmindernden „Computerverfügung“ führt
Vermögensschaden
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern
Rechtswidrigkeit
Schuld
Besonders schwerer Fall, § 263a Abs. 2 StGB iVm § 263 Abs. 3, 4 StGB
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