Definition: Vermögensverfügung (§ 263 Abs. 1 StGB)

3. September 2025

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Definiere den Begriff „Vermögensverfügung“ (§ 263 Abs. 1 StGB):

Eine Vermögensverfügung ist jedes bewusste, freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, durch welches das Vermögen unmittelbar gemindert wird.

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