Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Vermögensverfügung (§ 263 Abs. 1 StGB)
Definition: Vermögensverfügung (§ 263 Abs. 1 StGB)
22. Februar 2025
2 Kommentare
4,9 ★ (5.484 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff „Vermögensverfügung“ (§ 263 Abs. 1 StGB):
Eine Vermögensverfügung ist jedes bewusste, freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, durch welches das Vermögen unmittelbar gemindert wird.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!