Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Entscheidungsgründe: Primäraufrechnung erfolgreich
Schema: Entscheidungsgründe: Primäraufrechnung erfolgreich
Wie sind die Entscheidungsgründe bei der erfolgreichen Primäraufrechnung aufzubauen?
Gesamtergebnis
Zu Beginn der Entscheidungsgründe ist darzulegen, dass die Klageforderung entstanden, aber durch die Aufrechnung des Beklagten erloschen ist (§ 389 BGB). „Die Klage ist unbegründet. Die im Umfang von €… bestehende Forderung des Klägers ist infolge der von dem Beklagten erklärten Aufrechnung erloschen.“ Ausführungen zur Zulässigkeit der Klage
Ausführungen zur Begründetheit der Klage aus einer Anspruchsgrundlage
Ausführungen zur Begründetheit der Gegenforderung aus einer Anspruchsgrundlage
Ist die Höhe der Gegenforderung geringer als die Klageforderung, muss berechnet werden, inwieweit die Klageforderung infolge der erfolgreichen Aufrechnung nach § 389 BGB nicht erloschen ist (Differenz). Hinsichtlich des noch bestehenden Teils der Klageforderung sind nunmehr die Nebenforderungen (z.B. Zinsen) des Klägers zu prüfen. Prozessuale Nebenentscheidungen
Beachte: Die Hauptaufrechnung hat nach § 45 GKG keinen Einfluss auf den Streitwert. Das heißt die Kostenentscheidung hängt -gemessen am Wert der Klageforderung- nur von dem Grad des Obsiegens/Unterliegens mit eben dieser Klageforderung ab, §§ 91ff. ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit erfolgt wie gewohnt nach §§ 708ff. ZPO.
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