Schema: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

31. Mai 2025

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Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ist für jede verwaltungsrechtliche Klausur und jede Verwaltungsstreitsache elementar. Wie prüfst Du die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs?

  1. Existieren aufdrängende Sonderzuweisungen?

    Aufdrängende Sonderzuweisungen findet man z.B. im Beamtenrecht, § 126 Abs. 1 BBG, § 54 Abs. 1 BeamtStG.

  2. Liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor? (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)

  3. Ist die Streitigkeit „nichtverfassungsrechtlicher Art“? (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)

  4. Existieren abdrängende Sonderzuweisungen?

    Abdrängende Sonderzuweisungen sind in § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO ausdrücklich erwähnt, ebenso in § 40 Abs. 1 S. 2 VwGO für das Landesrecht. Explizite abdrängende Sonderzuweisungen enthalten z.B. Art. 14 Abs. 3 S. 4 und 34 S. 3 GG.

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