Schema: Gläubigerverzug (§§ 293ff. BGB)


Wie prüfst Du die Voraussetzungen des Annahmeverzugs (§§ 293 ff. BGB)?

  1. Erfüllbarkeit der (möglichen) Leistung

    Möglichkeit, § 297 BGB

  2. Ordnungsgemäßes Angebot

    1. Tatsächliches Angebot, § 294 BGB

    2. Wörtliches Angebot, § 295 BGB

    3. Entbehrlichkeit des Angebotes, § 296 BGB

  3. Nichtannahme der Leistung

    1. Nichtannahme (§ 293 BGB) bzw. Nichtangebot der Gegenleistung (§ 298 BGB)

    2. Keine vorübergehende Annahmeverhinderung, § 299 BGB

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