Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Herausgabe gezogener Nutzungen (§ 987 Abs. 1 BGB)

Schema: Herausgabe gezogener Nutzungen (§ 987 Abs. 1 BGB)

22. November 2024

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Wie prüfst Du die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Herausgabe gezogener Nutzungen (§ 987 Abs. 1 BGB bzw. §§ 987 Abs. 1, 990 Abs. 1 BGB)?

  1. Vindikationslage zum Zeitpunkt der Nutzungsziehung

    Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).

  2. Ziehung von Nutzungen durch den Besitzer

    Nutzungen nach § 987 Abs. 1 BGB sind gemäß § 100 BGB Früchte (§ 99 BGB) und Gebrauchsvorteile der Sache. Wichtig ist hier, dass der Besitzer die Nutzungen tatsächlich gezogen hat.

  3. Rechtshängigkeit (§ 987 Abs. 1 BGB) oder Bösgläubigkeit bezüglich des fehlenden Besitzrechts (§ 990 Abs. 1 BGB)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

YAN

yangbo

26.4.2023, 13:14:41

Wäre es grundsätzlich nicht logischer erst den Besitzertyp zu bestimmen und dann das Anspruchsziel?

SE.

se.si.sc

26.4.2023, 21:01:28

Solange Anspruchsvoraussetzungen nicht aufeinander aufbauen oder sonst in einer bestimmten Beziehung zueinander stehen, gibt es im Gutachten eigentlich keine "logische" Reihenfolge. Die Prüfungsweise hier kann immerhin für sich in Anspruch nehmen, sich schlicht an der Reihenfolge der Merkmale im Gesetz zu orientieren:

§ 987 BGB

nennt erst die

Vindikationslage

, dann den Begriff Nutzungen und erst zuletzt die

Rechtshängigkeit

.

CitiesOfJudah

CitiesOfJudah

12.10.2023, 11:23:55

Es wäre aber nicht per se "falsch" erst die

Rechtshängigkeit

und dann die Nutzungen zu prüfen?

<I

<isa_hh>

19.10.2023, 08:17:00

Ich hätte jetzt denklogisch auch erst den Eintritt der

Rechtshängigkeit

geprüft und dann die gezogenen Nutzungen.


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