Schema: Anstiftung (§ 26 StGB)

3. April 2025

13 Kommentare

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Wie prüftst Du die Anstiftung (§ 26 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat

        Ist auch nach der Strafbarkeit des Haupttäters gefragt, prüfst Du diese vor der des Anstifters („Täter vor Teilnehmer“). In diesem Punkt verweist Du dann nur noch nach oben. Ist nicht nach der Strafbarkeit des Haupttäters gefragt, musst du diese hier inzident prüfen!

      2. Anstiftungshandlung: Bestimmen (§ 26 StGB)

        Bestimmen meint das Hervorrufen des Tatentschlusses.

    2. Subjektiver Tatbestand („doppelter Teilnehmervorsatz“)

      1. Vorsatz bezüglich der vors. rw. Haupttat

      2. Vorsatz bezüglich der Anstiftungshandlung

    3. Ggf. Tatbestandsverschiebung nach § 28 Abs. 2 StGB

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FL

Florian

20.2.2025, 17:47:15

Wir haben in der Vorlesung gelernt, dass man die

Tatbestandsverschiebung

erst hinter der Schuld prüfen soll. Ihr prüft diese bereits vor der

Rechtswidrigkeit

. Ist es im besten Sinne "egal", wo ich sie prüfe oder welche Punkte sprechen für welche Ansicht? Danke für's Feedback!

M0NAC0

M0NAC0

28.3.2025, 14:59:15

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