Schema: Anstiftung (§ 26 StGB)
Wie prüftst Du die Anstiftung (§ 26 StGB)?
Strafbarkeit des Haupttäters
Strafbarkeit des Anstifters
Objektiver Tatbestand
Vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat
Anstiftungshandlung: Bestimmen (§ 26 StGB)
Subjektiver Tatbestand („doppelter Teilnehmervorsatz“)
Vorsatz bezüglich der vors. rw. Haupttat
Vorsatz bezüglich der Anstiftungshandlung
Ggf. Tatbestandsverschiebung nach § 28 Abs. 2 StGB
Rechtswidrigkeit
Schuld
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