Schema: Anstiftung (§ 26 StGB)
3. April 2025
13 Kommentare
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Wie prüftst Du die Anstiftung (§ 26 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat
Ist auch nach der Strafbarkeit des Haupttäters gefragt, prüfst Du diese vor der des Anstifters („Täter vor Teilnehmer“). In diesem Punkt verweist Du dann nur noch nach oben. Ist nicht nach der Strafbarkeit des Haupttäters gefragt, musst du diese hier inzident prüfen! Anstiftungshandlung: Bestimmen (§ 26 StGB)
Bestimmen meint das Hervorrufen des Tatentschlusses.
Subjektiver Tatbestand („doppelter Teilnehmervorsatz“)
Vorsatz bezüglich der vors. rw. Haupttat
Vorsatz bezüglich der Anstiftungshandlung
Ggf. Tatbestandsverschiebung nach § 28 Abs. 2 StGB
Schuld
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Florian
20.2.2025, 17:47:15
Wir haben in der Vorlesung gelernt, dass man die
Tatbestandsverschiebungerst hinter der Schuld prüfen soll. Ihr prüft diese bereits vor der
Rechtswidrigkeit. Ist es im besten Sinne "egal", wo ich sie prüfe oder welche Punkte sprechen für welche Ansicht? Danke für's Feedback!

M0NAC0
28.3.2025, 14:59:15
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