Materielles Zivilrecht
Dingliche Ansprüche
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Ersatz nützlicher Verwendungen (§ 996 BGB)
Schema: Ersatz nützlicher Verwendungen (§ 996 BGB)
3. Juli 2025
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Wie prüfst Du einen Anspruch eines gutgläubigen Besitzers auf Ersatz der von ihm getätigten nützlichen Verwendungen (§ 996 BGB)?
Vindikationslage zum Zeitpunkt der Verwendung
Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).
Üblicherweise steigst Du in Deine Prüfung damit ein, dass Du klar stellst, für welche Aufwendungen der Besitzer Ersatz verlangt (ohne bereits zu werten, ob es sich hierbei um nützliche Verwendungen handelt) und zunächst prüfst, ob diese Aufwendungen überhaupt im Rahmen eines EBVs getätigt wurden. Ist dies nicht der Fall, kannst Du Dir die Beurteilung, ob es sich um nützliche Verwendungen handelt „sparen“. Im Einzelfall können klausurtaktische Gründe aber auch für eine andere Prüfungsreihenfolge sprechen. Vornahme einer nützlichen Verwendung
Hier bietet es sich an, zunächst zu prüfen, ob eine Verwendung vorliegt. Anschließend ist zu erörtern, ob diese Verwendung nützlich war.
Redlichkeit des Besitzers bei Vornahme der Verwendung
Der Besitzer darf zum Zeitpunkt der Verwendung weder bösgläubig noch verklagt sein.
Ob der Besitzer im Zeitpunkt der Verwendungen redlich war, prüfst Du üblicherweise nachdem Du festgestellt hast, dass nützliche Verwendungen i.R.e. EBVs getätigt wurden. Eine andere Prüfungsreihenfolge kann aber auch richtig und je nach Klausurkonstellation sinnvoll sein. Werterhöhung der Sache durch die Verwendung zum Zeitpunkt der Wiedererlangung
Dadurch wird dem Besitzer das Risiko der fehlgeschlagenen Verwendungen auferlegt. Die Werterhöhung ist nach h.M. objektiv zu bestimmen.
Die Werterhöhung prüfst Du üblicherweise zum Schluss. Eine andere Reihenfolge ist aber nicht zwingend falsch.
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