Zivilrecht
Kaufrecht
Minderung & Schadensersatz
Unmöglichkeit bei mangelhafter Leistung (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. § 283 S. 1 BGB)
Schema: Unmöglichkeit bei mangelhafter Leistung (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. § 283 S. 1 BGB)
3. Juni 2025
7 Kommentare
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Wie prüft man den Schadensersatz statt der Leistung wegen (anfänglicher/nachträglicher) Unmöglichkeit (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)?
Voraussetzungen des § 437 BGB/Anwendbarkeit
Kaufvertrag
Mangel bei Gefahrübergang
Voraussetzungen des § 311a Abs. 2 BGB/§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB
Schuldverhältnis
(Anfängliche/Nachträgliche) Unmöglichkeit
Kennen oder Kennenmüssen/Vertretenmüssen
Schaden
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dominic
11.8.2023, 15:29:41
Zur Klarstellung: Nur bei §§ 280 ff. reicht jede Form von
Schuldverhältnis aus. Bei
§ 311aII muss das
Schuldverhältnis ein Vertrag sein.
Tim H
29.11.2024, 09:58:04
Da es sich hier um die
kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht handelt, liegt also immer ein Kaufvertrag vor.
benjaminmeister
28.1.2025, 21:31:16
@[Tim H](271897) ändert aber nichts daran, dass der Prüfungspunkt trotzdem, wie bereits von @[Dominic](212863) gesagt, richtigerweise "Vertrag" sein müsste.