Zivilrecht
Kaufrecht
Minderung & Schadensersatz
Unmöglichkeit bei mangelhafter Leistung (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. § 283 S. 1 BGB)
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Schema: Unmöglichkeit bei mangelhafter Leistung (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. § 283 S. 1 BGB)
18. April 2026
8 Kommentare
Wie prüft man den Schadensersatz statt der Leistung wegen (anfänglicher/nachträglicher) Unmöglichkeit (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)?
Voraussetzungen des § 437 BGB/Anwendbarkeit
Kaufvertrag
Mangel bei Gefahrübergang
Voraussetzungen des § 311a Abs. 2 BGB/§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB
(Anfängliche/Nachträgliche) Unmöglichkeit
Kennen oder Kennenmüssen/Vertretenmüssen
Schaden
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dominic
11.8.2023, 15:29:41
Zur Klarstellung: Nur bei §§ 280 ff. reicht jede Form von
Schuldverhältnisaus. Bei § 311a II muss das
Schuldverhältnisein Vertrag sein.
Tim H
29.11.2024, 09:58:04
Da es sich hier um die kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht handelt, liegt also immer ein Kaufvertrag vor.
benjaminmeister
28.1.2025, 21:31:16
@[Tim H](271897) ändert aber nichts daran, dass der Prüfungspunkt trotzdem, wie bereits von @[Dominic](212863) gesagt, richtigerweise "Vertrag" sein müsste.
SM2206
3.9.2025, 16:07:51
Also wenn man tief bohren wollte, wäre auch "Vertrag" falsch. Es müsste "wirksamer
gegenseitiger Vertrag" heißen. Das beschränkt sich hier dann natürlich auf einen Verweis nach oben, mit dem wirksamen Kaufvertrag haben wir einen solchen.
