Zivilrecht

Kaufrecht

Minderung & Schadensersatz

Unmöglichkeit bei mangelhafter Leistung (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. § 283 S. 1 BGB)

Schema: Unmöglichkeit bei mangelhafter Leistung (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. § 283 S. 1 BGB)

3. Juni 2025

7 Kommentare

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Wie prüft man den Schadensersatz statt der Leistung wegen (anfänglicher/nachträglicher) Unmöglichkeit (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)?

  1. Voraussetzungen des § 437 BGB/Anwendbarkeit

    1. Kaufvertrag

    2. Mangel bei Gefahrübergang

  2. Voraussetzungen des § 311a Abs. 2 BGB/§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB

    1. Schuldverhältnis

    2. (Anfängliche/Nachträgliche) Unmöglichkeit

    3. Kennen oder Kennenmüssen/Vertretenmüssen

    4. Schaden

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DO

Dominic

11.8.2023, 15:29:41

Zur Klarstellung: Nur bei §§ 280 ff. reicht jede Form von

Schuld

verhältnis aus. Bei

§ 311a

II muss das

Schuld

verhältnis ein Vertrag sein.

Tim H

Tim H

29.11.2024, 09:58:04

Da es sich hier um die

kaufrecht

lichen Gewährleistungsrecht handelt, liegt also immer ein Kaufvertrag vor.

BEN

benjaminmeister

28.1.2025, 21:31:16

@[Tim H](271897) ändert aber nichts daran, dass der Prüfungspunkt trotzdem, wie bereits von @[Dominic](212863) gesagt, richtigerweise "Vertrag" sein müsste.


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