Zivilrecht
Kaufrecht
Minderung & Schadensersatz
Unmöglichkeit bei mangelhafter Leistung (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. § 283 S. 1 BGB)
Schema: Unmöglichkeit bei mangelhafter Leistung (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. § 283 S. 1 BGB)
Wie prüft man den Schadensersatz statt der Leistung wegen (anfänglicher/nachträglicher) Unmöglichkeit (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 bzw. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)?
Voraussetzungen des § 437 BGB/Anwendbarkeit
Kaufvertrag
Mangel bei Gefahrübergang
Voraussetzungen des § 311a Abs. 2 BGB/§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB
Schuldverhältnis
(Anfängliche/Nachträgliche) Unmöglichkeit
Kennen oder Kennenmüssen/Vertretenmüssen
Schaden
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dominic
11.8.2023, 15:29:41
Zur Klarstellung: Nur bei §§ 280 ff. reicht jede Form von Schuldverhältnis aus. Bei § 311a II muss das Schuldverhältnis ein Vertrag sein.