Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Erledigung

Tatbestand Zivilurteil: einseitige Teilerledigungserklärung

Schema: Tatbestand Zivilurteil: einseitige Teilerledigungserklärung

15. April 2025

4 Kommentare

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Wie baust Du den Tatbestand bei einseitiger Teilerledigung auf?

  1. Einleitungssatz

    „Die Parteien streiten über restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall sowie darüber, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache teilweise erledigt hat.“

  2. Unstreitiges Parteivorbringen

  3. Streitiges Klägervorbringen

    Anders als bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen sind die Behauptungen/Rechtsansichten der Parteien nicht im Perfekt, sondern in der üblichen Zeitform (Präsens) darzustellen, da die Rechtshängigkeit nicht entfällt. „Der Kläger behauptet, …“

  4. Kleine Prozessgeschichte

    1. Ursprünglicher Antrag des Klägers sowie Datum der Anhängigkeit und Rechtshängigkeit

      „Mit der am … bei Gericht eingegangenen und am … zugestellten Klage hat der Kläger ursprünglich beantragt, …“ Beachte: Der zunächst gestellte Antrag des Klägers wird nicht eingerückt.

    2. Das vom Kläger als „Erledigung“ angesehene Ereignis (z.B. Zahlung, Aufrechnung)

      „Nachdem … (=erledigendes Ereignis), …“. Beispielsweise: „Nachdem der Beklagte an den Kläger €4.000 gezahlt hat, …“

    3. Geänderter, reduzierter Antrag des Klägers und Teilerledigungserklärung (eingerückt)

      Bei der einseitigen Teilerledigung sind der reduzierte Antrag sowie die Teilerledigungserklärung aufzuführen. Es muss genau ausgeführt werden, welcher Teil des Streitgegenstandes von der Teilerledigungserklärung betroffen ist. „…, hat der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache … (zB „in Höhe von €4.000“ oder „hinsichtlich des Klageantrages zu 1“) für erledigt erklärt. Der Kläger beantragt nunmehr, den Beklagten zu verurteilen, an ihn … (zB €2.000 (=restliche Klageforderung)) zu zahlen und festzustellen, dass der Rechtsstreit im Übrigen in der Hauptsache erledigt ist.“

    4. Widerspruch gegen die Erledigung und Klageabweisungsantrag des Beklagten (eingerückt)

      „Der Beklagte hat der Erledigungserklärung widersprochen und beantragt, die Klage abzuweisen.“

  5. Streitiges Beklagtenvorbringen

    Anders als bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen sind die Behauptungen/Rechtsansichten der Parteien nicht im Perfekt, sondern in der üblichen Zeitform (Präsens) darzustellen, da die Rechtshängigkeit nicht entfällt. „Der Beklagte behauptet, …“

  6. Große Prozessgeschichte

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Mareici

Mareici

7.3.2025, 10:40:18

Muss ich die

Erledigung

serklärung mit einrücken oder nur den geänderten Klageantrag? Falls letzteres, muss ich die

Erledigung

serklärung dann nicht auch bei vollständiger

Erledigung

im Tatbestand einrücken? (siehe vorherige Aufgabe) Ich habe es jetzt so verstanden, dass man nur den Antrag einrücken muss, weil die

Erledigung

serklärung ja erst in den Entscheidungsgründen als Antrag ausgelegt wird. Vielen Dank schon mal für eine Rückmeldung :-)

Felix Finito

Felix Finito

24.3.2025, 13:55:11

Laut Kaiser soll die

Erledigung

serklärung eingerückt werden( Kaiser/Kaiser/Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen, 10. Auflage, S. 29). Das ergibt mE auch Sinn, denn ansonsten könnte man diese Erklärung nicht in den Entscheidungsgründen als Antrag auslegen.


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