Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Tatbestand Zivilurteil: einseitige Teilerledigungserklärung
Schema: Tatbestand Zivilurteil: einseitige Teilerledigungserklärung
Wie baust Du den Tatbestand bei einseitiger Teilerledigung auf?
Einleitungssatz
„Die Parteien streiten über restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall sowie darüber, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache teilweise erledigt hat.“ Unstreitiges Parteivorbringen
Streitiges Klägervorbringen
Anders als bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen sind die Behauptungen/Rechtsansichten der Parteien nicht im Perfekt, sondern in der üblichen Zeitform (Präsens) darzustellen, da die Rechtshängigkeit nicht entfällt. „Der Kläger behauptet, …“ Kleine Prozessgeschichte
Ursprünglicher Antrag des Klägers sowie Datum der Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
„Mit der am … bei Gericht eingegangenen und am … zugestellten Klage hat der Kläger ursprünglich beantragt, …“ Beachte: Der zunächst gestellte Antrag des Klägers wird nicht eingerückt. Das vom Kläger als „Erledigung“ angesehene Ereignis (z.B. Zahlung, Aufrechnung)
„Nachdem … (=erledigendes Ereignis), …“. Beispielsweise: „Nachdem der Beklagte an den Kläger €4.000 gezahlt hat, …“ Geänderter, reduzierter Antrag des Klägers und Teilerledigungserklärung (eingerückt)
Bei der einseitigen Teilerledigung sind der reduzierte Antrag sowie die Teilerledigungserklärung aufzuführen. Es muss genau ausgeführt werden, welcher Teil des Streitgegenstandes von der Teilerledigungserklärung betroffen ist. „…, hat der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache … (zB „in Höhe von €4.000“ oder „hinsichtlich des Klageantrages zu 1“) für erledigt erklärt. Der Kläger beantragt nunmehr, den Beklagten zu verurteilen, an ihn … (zB €2.000 (=restliche Klageforderung)) zu zahlen und festzustellen, dass der Rechtsstreit im Übrigen in der Hauptsache erledigt ist.“ Widerspruch gegen die Erledigung und Klageabweisungsantrag des Beklagten (eingerückt)
„Der Beklagte hat der Erledigungserklärung widersprochen und beantragt, die Klage abzuweisen.“
Streitiges Beklagtenvorbringen
Anders als bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen sind die Behauptungen/Rechtsansichten der Parteien nicht im Perfekt, sondern in der üblichen Zeitform (Präsens) darzustellen, da die Rechtshängigkeit nicht entfällt. „Der Beklagte behauptet, …“ Große Prozessgeschichte
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