Einseitige Teilerledigungserklärung
2. Juli 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B auf Zahlung von €8.000. In der mündlichen Verhandlung trägt K vor, dass er am Vortag €2.000 als Kontogutschrift von B erhalten hat. Er erklärt den Rechtsstreit in dieser Höhe für erledigt. B dagegen beantragt Klageabweisung.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat eine einseitige teilweise Erledigungserklärung abgegeben.
Ja!
2. Wenn die ursprüngliche Klage des K vollständig zulässig und begründet war, hat seine Klage Erfolg.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. K, der keine Zinsen verlangt, kann ein Zahlungsurteil hinsichtlich der offenen €6.000 und die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits im Übrigen erreichen.
Ja, in der Tat!
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