Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Dreipersonenverhältnisse
Echter Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB
Schema: Echter Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB
31. Mai 2025
3 Kommentare
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Wie prüfst Du den echten Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB)?
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
28.3.2025, 11:07:59
es könnte im Schema noch der 335 BGB ergänzt werden, wonach der Dritte sein Forderungsrecht nicht zurückgewiesen haben darf

Linne_Karlotta_
28.3.2025, 13:17:18
Hallo okalinkk, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
okalinkk
28.3.2025, 13:34:27
Ich meinte natürlich im Text auch *333. habe mich verschrieben Danke:) @[Linne_Karlotta_](243622)