Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Dreipersonenverhältnisse
Echter Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB
Schema: Echter Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB
Wie prüfst Du den echten Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB)?
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