Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Dreipersonenverhältnisse

Echter Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB

Schema: Echter Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB

31. Mai 2025

3 Kommentare

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Wie prüfst Du den echten Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB)?

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

OKA

okalinkk

28.3.2025, 11:07:59

es könnte im Schema noch der 335 BGB ergänzt werden, wonach der Dritte sein Forderungsrecht nicht zurückgewiesen haben darf

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

28.3.2025, 13:17:18

Hallo okalinkk, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

OKA

okalinkk

28.3.2025, 13:34:27

Ich meinte natürlich im Text auch *333. habe mich verschrieben Danke:) @[Linne_Karlotta_](243622)


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