Unechter Vertrag zugunsten Dritter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft bei V für ihre Tochter T das neue Fairphone 4 für €600. Sie hat keine Zeit es selbst abzuholen. Deshalb vereinbart sie mit V, dass T es selbst abholen soll.
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Einordnung des Falls
Unechter Vertrag zugunsten Dritter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Fairphones haben, sofern es sich hierbei um einen echten Vertrag zugunsten Dritter handelt (§ 328 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K und V haben einen Kaufvertrag geschlossen.
Genau, so ist das!
3. V soll das Fairphone an T übergeben und übereignen.
Ja, in der Tat!
4. Bei einem Vertrag zugunsten Dritter steht dem begünstigten Dritten immer ein eigenes Forderungsrecht zu.
Nein!
5. T soll ein eigenes Forderungsrecht zustehen.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. T kann von V Übergabe und Übereignung des Fairphones verlangen nach § 433 Abs. 1 BGB i.V.m. § 328 Abs. 1 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
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