Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Zuständigkeit & Verfahren des BVerfG
Zulässigkeit Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)
Schema: Zulässigkeit Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)
4. März 2026
28 Kommentare
4,8 ★ (77.540 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90ff. BVerfGG)?
Zuständigkeit des BVerfG (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)
Beschwerdefähigkeit („jedermann“)
Beschwerdegegenstand
Beschwerdebefugnis
Form und Frist (§§ 23 Abs. 1, 92, 93 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 BVerfGG)
Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität
Verfahrensfähigkeit
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
iustus
6.4.2021, 20:52:30
Ich fände es gut, wenn man unter
Beschwerdefähigkeitnoch GR- und Prozessfähigkeit ergänzt, sowie unter Befugnis: selbst, unmittelbar und
gegenwärtige beschwer
Erik_1995
24.10.2025, 10:52:01
@[Lukas_Mengestu](136780) gibt es Bestrebungen, dies zu ergänzen?
bonez
28.1.2023, 17:50:13
Ist die Verfassungsbeschwerde relevant für die Klausur in StaatsOrga?
Lukas_Mengestu
1.2.2023, 16:57:14
Hallo bonez,
daes im Rahmen der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde um die Frage geht, inwieweit die Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, spielt dieser Rechtsbehelf primär bei den Grundrechtsklausuren eine Rolle. Im Hinblick auf die Frage des statthaften Rechtsbehelfs können Kenntnisse der Verfassungsbeschwerde auch für eine Staatsorga-Klausur vonnöten sein, zB um diese vom
Organstreitverfahrenabzugrenzen. Beste Grüße, Lukas - für
das Jurafuchs-Team
Föbi
28.1.2024, 13:10:02
Es wäre hilfreich klassische Problemfälle der Sachentscheidungsvoraussetzungen als Übungsaufgaben zu haben.
Das Schema an sich zu lernen ist
jakein Problem.
Nora Mommsen
28.1.2024, 14:20:10
Hallo Föbi,
danke für deine Rückmeldung! Du hast Recht -
das Schema allein reicht nicht, und ist auch schnell gelernt. Du findest eine ausführliche Fallsammlung zu den einzelnen Punkten im Kapitel Verfassungsprozessrecht/Verfassungsbeschwerde. Viel Erfolg
damit! Beste Grüße, Nora - für
das Jurafuchs-Team
Föbi
28.1.2024, 14:33:30
nke!
Brödi
25.7.2024, 15:28:46
Könnten hier noch ergänzend Übungsfälle zugefügt werden?
rübi
23.10.2024, 16:26:38
Hallo:) Ich prüfe immer erst die
Beschwerdefähigkeit. Gibt es einen Grund, warum in dem Prüfungsaufbau der Beschwerdegegenstand
davor geprüft wird oder ist
das „Geschmacksache“?
Leonhard
24.10.2024, 17:02:36
Hallo, Die
Beschwerdefähigkeitwird hier doch auch zu erst geprüft. Ich gehe
davon aus,
dass du die Beschwerdebefugnis meinst. Die Punkte müssen meiner Meinung nach in der Reihenfolge geprüft werden wie hier
dargestellt, denn die Beschwerdebefugnis setzt per Definition voraus,
dass ein Akt öffentlicher Gewalt vorliegt.
Daher muss zwingend vorher geprüft werden, ob und welcher Akt öffentlicher Gewalt vorliegt. Lg
Leo Lee
27.10.2024, 11:44:12
Hallo rübi, vielen
Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Vorab: Die Prüfungsreihenfolge sind grds. nicht zwingend, allerdings gibt es bestimmte Schemata, i.R.d. bestimmte Punkte logisch gesehen zuerst geprüft werden sollten,
dasie auf den vorigen Punkten aufbauen. Wie Leonhard bereits zutreffend ausgeführt hat, trifft dies auch auf diesen Fall zu, denn:
Damit wir uns mit der Frage auseinandersetzen können, ob jemand mglw. in seinen Grundrechten selbst/ggw./unm. betroffen ist, müssen wir
davor zwingend feststellen, ob überhaupt "jemand" (jedermann) vorliegt oder nicht. So
dann müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, durch welche Handlung des Staates überhaupt diese mgl. Beeinträchtigung vonstattengegangen sein kann oder nicht. Deshalb würden wir dir empfehlen, bei diesem Schema bis zu der Beschwerdebefugnis unserem Aufbau zu folgen (Auch ist dieser der gängige Aufbau bei den Lösungsskizzen der Unis) :)! Liebe Grüße – für
das Jurafuchsteam – Leo
AngeD
26.7.2025, 23:48:43
fehlt noch in der Normkette zur Zuständigkeit :-)
Sege
12.1.2026, 10:32:59
In diesem Schema fehlt die Prozessfähigkeit. Diese ist zwar in der Regel unproblematisch gegeben aber wäre trotzdem zumindest kurz anzusprechen.
