Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Zuständigkeit & Verfahren des BVerfG

Zulässigkeit Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)

Schema: Zulässigkeit Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)

4. März 2026

28 Kommentare

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Wie prüfst Du die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90ff. BVerfGG)?

  1. Zuständigkeit des BVerfG (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)

  2. Beschwerdefähigkeit („jedermann“)

  3. Beschwerdegegenstand

  4. Beschwerdebefugnis

  5. Form und Frist (§§ 23 Abs. 1, 92, 93 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 BVerfGG)

  6. Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität

  7. Verfahrensfähigkeit

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

IUS

iustus

6.4.2021, 20:52:30

Ich fände es gut, wenn man unter

Beschwerdefähigkeit

noch GR- und Prozessfähigkeit ergänzt, sowie unter Befugnis: selbst, unmittelbar und

gegenwärtig

e beschwer

Erik_1995

Erik_1995

24.10.2025, 10:52:01

@[Lukas_Mengestu](136780) gibt es Bestrebungen, dies zu ergänzen?

BO

bonez

28.1.2023, 17:50:13

Ist die Verfassungsbeschwerde relevant für die Klausur in StaatsOrga?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

1.2.2023, 16:57:14

Hallo bonez,

da

es im Rahmen der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde um die Frage geht, inwieweit die Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, spielt dieser Rechtsbehelf primär bei den Grundrechtsklausuren eine Rolle. Im Hinblick auf die Frage des statthaften Rechtsbehelfs können Kenntnisse der Verfassungsbeschwerde auch für eine Staatsorga-Klausur vonnöten sein, zB um diese vom

Organstreitverfahren

abzugrenzen. Beste Grüße, Lukas - für

da

s Jurafuchs-Team

FÖB

Föbi

28.1.2024, 13:10:02

Es wäre hilfreich klassische Problemfälle der Sachentscheidungsvoraussetzungen als Übungsaufgaben zu haben.

Da

s Schema an sich zu lernen ist

ja

kein Problem.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

28.1.2024, 14:20:10

Hallo Föbi,

da

nke für deine Rückmeldung! Du hast Recht -

da

s Schema allein reicht nicht, und ist auch schnell gelernt. Du findest eine ausführliche Fallsammlung zu den einzelnen Punkten im Kapitel Verfassungsprozessrecht/Verfassungsbeschwerde. Viel Erfolg

da

mit! Beste Grüße, Nora - für

da

s Jurafuchs-Team

FÖB

Föbi

28.1.2024, 14:33:30

Da

nke!

BR

Brödi

25.7.2024, 15:28:46

Könnten hier noch ergänzend Übungsfälle zugefügt werden?

Foxxy

Foxxy

25.7.2024, 18:24:25

Hallo, vielen

Da

nk für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Re

da

ktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Foxxy, für

da

s Jurafuchs-Team

rübi

rübi

23.10.2024, 16:26:38

Hallo:) Ich prüfe immer erst die

Beschwerdefähigkeit

. Gibt es einen Grund, warum in dem Prüfungsaufbau der Beschwerdegegenstand

da

vor geprüft wird oder ist

da

s „Geschmacksache“?

LEO

Leonhard

24.10.2024, 17:02:36

Hallo, Die

Beschwerdefähigkeit

wird hier doch auch zu erst geprüft. Ich gehe

da

von aus,

da

ss du die Beschwerdebefugnis meinst. Die Punkte müssen meiner Meinung nach in der Reihenfolge geprüft werden wie hier

da

rgestellt, denn die Beschwerdebefugnis setzt per Definition voraus,

da

ss ein Akt öffentlicher Gewalt vorliegt.

Da

her muss zwingend vorher geprüft werden, ob und welcher Akt öffentlicher Gewalt vorliegt. Lg

LELEE

Leo Lee

27.10.2024, 11:44:12

Hallo rübi, vielen

Da

nk für die sehr gute und wichtige Frage! Vorab: Die Prüfungsreihenfolge sind grds. nicht zwingend, allerdings gibt es bestimmte Schemata, i.R.d. bestimmte Punkte logisch gesehen zuerst geprüft werden sollten,

da

sie auf den vorigen Punkten aufbauen. Wie Leonhard bereits zutreffend ausgeführt hat, trifft dies auch auf diesen Fall zu, denn:

Da

mit wir uns mit der Frage auseinandersetzen können, ob jemand mglw. in seinen Grundrechten selbst/ggw./unm. betroffen ist, müssen wir

da

vor zwingend feststellen, ob überhaupt "jemand" (jedermann) vorliegt oder nicht. So

da

nn müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, durch welche Handlung des Staates überhaupt diese mgl. Beeinträchtigung vonstattengegangen sein kann oder nicht. Deshalb würden wir dir empfehlen, bei diesem Schema bis zu der Beschwerdebefugnis unserem Aufbau zu folgen (Auch ist dieser der gängige Aufbau bei den Lösungsskizzen der Unis) :)! Liebe Grüße – für

da

s Jurafuchsteam – Leo

Rechtsanwalt B. Trüger

Rechtsanwalt B. Trüger

20.2.2025, 10:23:08

Sowohl in der Frage als auch im Schema steht,

da

ss die Zuständigkeit sich nach Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG richtet.

Da

s müsste einmal zu 93 Abs. 1 Nr. 4a geändert werden

MAR

marion.barzen770

28.4.2025, 15:01:42

Da

s fehlt hier im Prüfungsschema

AN

AngeD

26.7.2025, 23:48:43

fehlt noch in der Normkette zur Zuständigkeit :-)

Sege

Sege

12.1.2026, 10:32:59

In diesem Schema fehlt die Prozessfähigkeit. Diese ist zwar in der Regel unproblematisch gegeben aber wäre trotzdem zumindest kurz anzusprechen.


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