Öffentliches Recht
Verfassungsprozess-Recht
Verfassungsbeschwerde
Beschwerdefähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG)
Beschwerdefähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die X-GmbH stellt Maschinen her. Die zuständige Umweltbehörde findet die Maschinen umweltverschmutzend und schließt kurzerhand den Betrieb der X-GmbH. Diese sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.
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Einordnung des Falls
Beschwerdefähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt die Beschwerdefähigkeit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) der X-GmbH voraus.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Können nur natürliche Personen Träger von Grundrechten sein?
Nein!
3. Die B-AG ist beschwerdefähig, Verfassungsbeschwerde gegen die Betriebsschließung zu erheben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
3mon
1.7.2024, 16:29:21
Liebes Jurafuchs Team, hier hat sich wohl ein kleiner Fehler eingeschlichen, das Bild passt nicht zum Text :) Danke für die neuen Aufgaben! Liebe Grüße
Foxxy
31.8.2024, 11:54:35
Hallo 3mon, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team
Sparvey Hecter (StGBae)
4.7.2024, 13:06:59
Liebes Jura-Fuchs Team, ich wollte nur kurz auf einen weiteren Fehler aufmerksam machen. Der SV spricht von der „X-GmbH“, wohingegen im Frageteil von der „B-AG“ die Rede ist. LG