Öffentliches Recht

Verfassungsprozess-Recht

Verfassungsbeschwerde

Beschwerdefähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG)

Beschwerdefähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG)

23. November 2024

4,8(3.213 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die X-GmbH stellt Maschinen her. Die zuständige Umweltbehörde findet die Maschinen umweltverschmutzend und schließt kurzerhand den Betrieb der X-GmbH. Diese sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Beschwerdefähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt die Beschwerdefähigkeit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) der X-GmbH voraus.

Ja, in der Tat!

Fähig, eine Beschwerde zum BVerfG zu erheben (Beschwerdefähigkeit) ist jedermann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt worden zu sein (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG). Beschwerdefähig sind alle Personen, die Träger eines der als verletzt gerügten Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte sein können.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Können nur natürliche Personen Träger von Grundrechten sein?

Nein!

Auch inländische juristische Personen können Träger von Grundrechten sein, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind (Art. 19 Abs. 3 GG). Die wesensmäßige Anwendbarkeit hängt insbesondere von der Art des Grundrechts ab. Dieses muss kollektiv ausgeübt werden können, d.h. es darf nicht an natürliche Eigenschaften des Menschen anknüpfen. Zudem hängt die wesensmäßige Anwendbarkeit von der Eigenschaft der juristischen Person ab. Die Kriterien hierfür sind im Einzelnen umstritten. In der Klausur musst Du diesen Aspekt der wesensmäßigen Anwendbarkeit aber nur in problematischen Konstellationen thematisieren. Die relevanten Fallgruppen werden wir Dir in den folgenden Einheiten vorstelllen.

3. Die X-GmbH ist beschwerdefähig, Verfassungsbeschwerde gegen die Betriebsschließung zu erheben.

Genau, so ist das!

Beschwerdefähig sind alle Personen, die Träger eines der als verletzt gerügten Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte sein können. Auch inländische juristische Personen sind grundrechtsfähig, wenn das entsprechende Grundrecht seinem Wesen nach auf diese anwendbar ist. Dies ist der Fall, wenn es kollektiv ausgeübt werden kann. Die X-GmbH ist eine inländische juristische Person i.S.d. Art. 19 Abs. 3 GG. Die von ihr als verletzt gerügte Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ist ein Grundrecht, das nicht an natürliche Eigenschaften des Menschen anknüpft und somit kollektiv ausgeübt werden kann und nicht an . Damit ist Art. 12 Abs. 1 GG seinem Wesen nach auf die X-GmbH anwendbar. Sie ist somit hinsichtlich dieses Grundrechts grundrechts- und damit beschwerdefähig.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

3mon

3mon

1.7.2024, 16:29:21

Liebes Jurafuchs Team, hier hat sich wohl ein kleiner Fehler eingeschlichen, das Bild passt nicht zum Text :) Danke für die neuen Aufgaben! Liebe Grüße

Foxxy

Foxxy

31.8.2024, 11:54:35

Hallo 3mon, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team

ShakespeareLebt

ShakespeareLebt

2.11.2024, 14:08:50

Liebes Jura Fuchs Team, im zweiten Satz fehlt vor dem Punkt ein Wort.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

6.11.2024, 14:33:50

Hallo ShakespeareLebt, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen