Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB

Schadensersatzanspruch wegen Reisemangels (§§ 651i Abs. 1, Abs. 3 Nr. 7, 651n BGB)

Schema: Schadensersatzanspruch wegen Reisemangels (§§ 651i Abs. 1, Abs. 3 Nr. 7, 651n BGB)

19. April 2025

4 Kommentare

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Wie prüfst Du einen Schadensersatzanspruch wegen Reisemangels (§§ 651i Abs. 1, Abs. 3 Nr. 7, 651n BGB)?

  1. Wirksamer Pauschalreisevertrag (§ 651a BGB)

  2. Reisemangel (§ 651i Abs. 1 BGB)

  3. Keine schuldhaft unterlassene Mängelrüge / Entbehrlichkeit (§ 651o BGB)

  4. Kein Ausschluss nach § 651n Abs. 1 Nr. 1-3 BGB

  5. Ersatzfähiger Schaden (§§ 249ff. BGB)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MAY

May

17.9.2020, 11:49:02

Wo/Wie wird ein Verschulden miteinberechnet? Angenommen der Tourist sieht die Warnung aber benutzt trotzdem die Rampe?

GI

GingerCharme

11.10.2020, 18:14:38

Ich finde ein eigener Punkt "eventuelles Mitverschulden iSd 254 BGB" bietet sich immer an. Dann hat man festgestellt Hinz hat gegen Kunz Anspruch auf SE iHv 5000 Euro und kann dann sagen, aber dies wäre nach Bemessung des Richters zu mindern, da den Kunz kein/wenig/viel Mitverschulden trifft (konkrete Hausnummern verlangt man soweit ich weiß ja nicht von uns im 1. Staatsexamen). Vorliegend wäre aber ein Mitverschulden so wie ich das zitierte Urteil verstanden habe zu verneinen, denn da sich nicht an die Sicherheitsstandards gehalten wurde, kann das Schild seinen Sinn auf eine Restgefahr hinzuweisen nicht mehr erfüllen. Mangels ordentlicher Rampe besteht mehr als die Restgefahr, die man mit einem Schild absicher kann. Meiner Meinung nach, würde eine Kenntnisnahme des Schildes in der

GI

GingerCharme

11.10.2020, 18:18:10

vorliegenden Konstellation keinerlei Unterschied ergeben. Ich könnte mir aber denken, dass davon wieder eine Ausnahme gemacht werden kann, wenn der "Rampen-Nutzende" eben jene stark zweckentfremdet und z.B. trotz Krücken und Nässe auf Krücken hüpfend hinuntersaust um ein lustiges Video für eine asiatische Kurzvideoapp zu drehen oder so - traue ich den oft kreativen Klausurstellern durchaus zu!

kithorx

kithorx

9.11.2023, 23:24:04

254 BGB im haftungsausfüllenden Tatbestand, also unter der Prüfung von 249 ff. BGB!


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