Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Zuständigkeit & Verfahren des BVerfG

Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG)

Schema: Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG)


Wie prüfst Du die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)?

  1. Zuständigkeit des BVerfG (Art. 100 Abs. 1 S. 1 und 2 GG)

  2. Vorlageberechtigung: ein Gericht

  3. Vorlagegegenstand: ein formelles Gesetz

  4. Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes

  5. Entscheidungserheblichkeit des Gesetzes

  6. Form und Frist (§ 80 Abs. 1 und 2 BVerfGG)

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