Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Zuständigkeit & Verfahren des BVerfG
Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG)
Schema: Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG)
30. Mai 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (39.389 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)?
Zuständigkeit des BVerfG (Art. 100 Abs. 1 S. 1 und 2 GG)
Vorlageberechtigung: ein Gericht
Vorlagegegenstand: ein formelles Gesetz
Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes
Entscheidungserheblichkeit des Gesetzes
Form und Frist (§ 80 Abs. 1 und 2 BVerfGG)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
sarahxx
12.1.2021, 23:53:10
Definitionen wären am Ende sehr hilfreich! 🤭

Der BGBoss
6.2.2021, 13:11:27
Definition erachte ich hier als nicht notwendig. Es liegen Normzitate vor. Eine Definition würde man m.E. auch für die Klausur nicht lernen, sondern am Gesetz arbeiten.

julia_purpose
18.3.2024, 15:41:19
Bezüglich des ersten Prüfungspunktes (I. Zuständigkeit des BVerfG) könnte es noch sinnvoll sein, die gesamte Normenkette Art. 100 Abs. 1 und 2 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 Abs. 1 BVerfGG anzugeben, da diese Normen bisher nur in der Kopfzeile auftauchen, ansonsten aber nicht ins Prüfschema aufgenommen wurden. In Bezug auf den letzten Prüfungspunkt (VI. Form und Frist) wäre es hilfreich, zu ergänzen, dass es keine Frist zu beachten gibt und dass bezüglich der Form auch § 23 Abs. 1 BVerfGG zu beachten ist.