Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)
Schema: EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)
Wie prüfst Du den Schadensersatzanspruch nach §§ 990, 989 BGB?
Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).
Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe
Bösgläubiger Besitzerwerb oder Eintritt der Kenntnis vom fehlenden Besitzrecht
Bei dem bösgläubigen Besitzerwerb ist sowohl die Kenntnis als auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Besitzers vom fehlenden Besitzrecht schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei der nachträglichen Bösgläubigkeit ist nur die positive Kenntnis des Besitzers schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 2 BGB).
Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
Schaden des Eigentümers
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johannes Nebe
12.9.2022, 18:29:54
Bin bei näherer Betrachtung erstaunt, dass die Voraussetzung der
Rechtshängigkeitin § 989 BGB so wenig erwähnt wird. Immer liest man: Bösgläubigkeit ist hier wie
Rechtshängigkeit. Aber warum? Das wäre doch am leichtesten zu erklären damit, dass § 990 auf § 989 nur einen Rechtsfolgenverweis gibt. BeckOK [§ 990, Rn. 38] sagt eher das Gegenteil. Die meisten sagen nichts. Wer kann es erklären?
Nora Mommsen
13.9.2022, 11:40:36
Hallo Johannes Nebe, § 990 BGB stellt eigentlich gar keine eigenen Anforderungen auf, außer dass er eine alternative Voraussetzung für die
Rechtshängigkeitnormiert. Danach kann auch ohne
Rechtshängigkeiteine Haftung eintreten, wenn der Besitzer entweder a) bei Besitzerwerb Kenntnis oder
grob fahrlässige Unkenntnisvom fehlenden
Besitzrechthatte oder b) während des Besitzes
positive Kenntnisdavon erlangt. Das Erfordernis der Verschlechterung/Zerstörung der Sache, das Verschuldenserfordernis ergeben sich weiterhin aus § 989 BGB. Ist es damit klarer? Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Johannes Nebe
14.9.2022, 07:14:19
Ja, vielen Dank, das hilft.
ajboby90
6.1.2024, 12:02:01
Danke Johannes hatte mich das auch schon lange gefragt.
B.H.
29.5.2024, 10:46:13
Richten sich Art und Umfang des Schadensersatzes nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB?
Maximilian Puschmann
30.5.2024, 16:05:51
Hallo b.10, Ja, nach der ganz herrschenden Meinung richtet sich Art und Weise des Schadenersatzes nach den §§ 248 ff BGB, sodass im Grundsatz § 249 I gilt und sämtliche Vermögensschäden - auch über den reinen Sachwert hinaus - zu ersetzen sind. Viele Grüße Max - für das Jurafuchs-Team
Jimmy105
6.9.2024, 18:19:11
Um wessen
Besitzrechtgeht es? Gutgläubigkeit darin, dass der Veräußerer ein
Besitzrechthat, dies erteilen darf? Oder Gutgläubigkeit darin, dass man ein
Besitzrechterwirbt?