Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)
Schema: EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)
20. Februar 2026
13 Kommentare
4,8 ★ (65.355 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du den Schadensersatzanspruch nach §§ 990, 989 BGB?
Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).
Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe
Bösgläubiger Besitzerwerb oder Eintritt der Kenntnis vom fehlenden Besitzrecht
Bei dem bösgläubigen Besitzerwerb ist sowohl die Kenntnis als auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Besitzers vom fehlenden Besitzrecht schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei der nachträglichen Bösgläubigkeit ist nur die positive Kenntnis des Besitzers schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 2 BGB).
Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
Schaden des Eigentümers
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johannes Nebe
12.9.2022, 18:29:54
Bin bei näherer Betrachtung erstaunt, dass die Voraussetzung der Rechtshängigkeit in §
989 BGBso wenig erwähnt wird. Immer liest man:
Bösgläubigkeitist hier wie Rechtshängigkeit. Aber warum? Das wäre doch am leichtesten zu erklären damit, dass § 990 auf § 989 nur einen Rechtsfolgenverweis gibt. BeckOK [§ 990, Rn. 38] sagt eher das Gegenteil. Die meisten sagen nichts. Wer kann es erklären?
Nora Mommsen
13.9.2022, 11:40:36
Hallo Johannes Nebe, § 990 BGB stellt eigentlich gar keine eigenen Anforderungen auf, außer dass er eine alternative Voraussetzung für die Rechtshängigkeit normiert. Danach kann auch ohne Rechtshängigkeit eine Haftung eintreten, wenn der Besitzer entweder a) bei Besitzerwerb Kenntnis oder
grob fahrlässige Unkenntnisvom fehlenden
Besitzrechthatte oder b) während des Besitzes positive Kenntnis davon erlangt. Das Erfordernis der Verschlechterung/Zerstörung der Sache, das Ver
schuldenserfordernis ergeben sich weiterhin aus §
989 BGB. Ist es damit klarer? Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Johannes Nebe
14.9.2022, 07:14:19
, vielen Dank, das hilft.
ajboby90
6.1.2024, 12:02:01
Danke Johannes hatte mich das auch schon lange gefragt.
B.H.
29.5.2024, 10:46:13
Richten sich Art und Umfang des Schadensersatzes nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB?
Maximilian Puschmann
30.5.2024, 16:05:51
sikijackson
26.3.2025, 20:24:36
Jimmy105
6.9.2024, 18:19:11
Um wessen
Besitzrechtgeht es? Gutgläubigkeit darin, dass der Veräußerer ein
Besitzrechthat, dies erteilen darf? Oder Gutgläubigkeit darin, dass man ein
Besitzrechterwirbt?
Blotgrim
21.3.2025, 22:43:28
Es geht um das
Besitzrechtder Person gegen die der
Anspruchgerichtet ist. Was die zweite und dritte Frage angeht so geht es darum ob die Person gegen die sich der
Anspruchrichtet weiß dass sie kein
Besitzrechthat. Die von dir gestellten Fragen sind Teil dieses Prüfungspunkt. Wenn ich glaube ein
Besitzrechtzu erwerben glaube ich idR gutgläubig daran ein
Besitzrechtzu haben, weiß ich dass der z.B. Mietvertrag nichtig ist bin ich bösgläubig, Genauso (in Bezug auf die zweite Frage) wenn ich weiß oder eben nicht weiß, dass ich den Mietvertrag mit jemandem schließe der gar nicht Eigentümer der Mietsache ist. Ich hoffe das beantwortet die Frage einigermaßen ^^
Amelie7
18.3.2025, 12:57:35
Der
Anspruchnach § 989 ist
jader
Anspruchfür den verklagten Besitzer, wird das hier einfach vorausgesetzt?
Aleton
24.4.2025, 15:50:13
Ich weiß nicht ob ich die Frage richtig verstanden habe, aber die Norm (§ 989) brauchst du auch für den bösgläubigen Besitzer, da § 990 auf § 989 verweist. Der § 989 führt zum SE während 990 BGB nur die Art und damit den Zeitpunkt normiert.
Nils
25.11.2025, 21:51:31
Die Antwort von Nora in dem anderen Thread erklärt es ziemlich gut.
WayanMajere
17.1.2026, 23:12:26
Für mich (und andere mit denen ich gesprochen habe) ist das etwas verwirrend, weil der Schaden
jaschon unter III. geprüft wird. Es hat eine Weile gedauert, bis wir herausgefunden haben, dass damit die Schadenshöhe gemeint ist. Vllt. kann man das deutlicher machen
