Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)
Schema: EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)
Wie prüfst Du den Schadensersatzanspruch nach §§ 990, 989 BGB?
Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).
Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe
Bösgläubiger Besitzerwerb oder Eintritt der Kenntnis vom fehlenden Besitzrecht
Bei dem bösgläubigen Besitzerwerb ist sowohl die Kenntnis als auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Besitzers vom fehlenden Besitzrecht schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei der nachträglichen Bösgläubigkeit ist nur die positive Kenntnis des Besitzers schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 2 BGB).
Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
Schaden des Eigentümers
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