Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)

Schema: EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)

22. November 2024

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Wie prüfst Du den Schadensersatzanspruch nach §§ 990, 989 BGB?

  1. Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

    Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).

  2. Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe

  3. Bösgläubiger Besitzerwerb oder Eintritt der Kenntnis vom fehlenden Besitzrecht

    Bei dem bösgläubigen Besitzerwerb ist sowohl die Kenntnis als auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Besitzers vom fehlenden Besitzrecht schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei der nachträglichen Bösgläubigkeit ist nur die positive Kenntnis des Besitzers schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 2 BGB).

  4. Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers

  5. Schaden des Eigentümers

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Johannes Nebe

Johannes Nebe

12.9.2022, 18:29:54

Bin bei näherer Betrachtung erstaunt, dass die Voraussetzung der

Rechtshängigkeit

in § 989 BGB so wenig erwähnt wird. Immer liest man: Bösgläubigkeit ist hier wie

Rechtshängigkeit

. Aber warum? Das wäre doch am leichtesten zu erklären damit, dass § 990 auf § 989 nur einen Rechtsfolgenverweis gibt. BeckOK [§ 990, Rn. 38] sagt eher das Gegenteil. Die meisten sagen nichts. Wer kann es erklären?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

13.9.2022, 11:40:36

Hallo Johannes Nebe, § 990 BGB stellt eigentlich gar keine eigenen Anforderungen auf, außer dass er eine alternative Voraussetzung für die

Rechtshängigkeit

normiert. Danach kann auch ohne

Rechtshängigkeit

eine Haftung eintreten, wenn der Besitzer entweder a) bei Besitzerwerb Kenntnis oder

grob fahrlässige Unkenntnis

vom fehlenden

Besitzrecht

hatte oder b) während des Besitzes

positive Kenntnis

davon erlangt. Das Erfordernis der Verschlechterung/Zerstörung der Sache, das Verschuldenserfordernis ergeben sich weiterhin aus § 989 BGB. Ist es damit klarer? Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Johannes Nebe

Johannes Nebe

14.9.2022, 07:14:19

Ja, vielen Dank, das hilft.

ajboby90

ajboby90

6.1.2024, 12:02:01

Danke Johannes hatte mich das auch schon lange gefragt.

B.H.

B.H.

29.5.2024, 10:46:13

Richten sich Art und Umfang des Schadensersatzes nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB?

Maximilian Puschmann

Maximilian Puschmann

30.5.2024, 16:05:51

Hallo b.10, Ja, nach der ganz herrschenden Meinung richtet sich Art und Weise des Schadenersatzes nach den §§ 248 ff BGB, sodass im Grundsatz § 249 I gilt und sämtliche Vermögensschäden - auch über den reinen Sachwert hinaus - zu ersetzen sind. Viele Grüße  Max - für das Jurafuchs-Team

JI

Jimmy105

6.9.2024, 18:19:11

Um wessen

Besitzrecht

geht es? Gutgläubigkeit darin, dass der Veräußerer ein

Besitzrecht

hat, dies erteilen darf? Oder Gutgläubigkeit darin, dass man ein

Besitzrecht

erwirbt?


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