Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)

Schema: EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)

4. Juli 2025

11 Kommentare

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Wie prüfst Du den Schadensersatzanspruch nach §§ 990, 989 BGB?

  1. Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

    Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).

  2. Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe

  3. Bösgläubiger Besitzerwerb oder Eintritt der Kenntnis vom fehlenden Besitzrecht

    Bei dem bösgläubigen Besitzerwerb ist sowohl die Kenntnis als auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Besitzers vom fehlenden Besitzrecht schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei der nachträglichen Bösgläubigkeit ist nur die positive Kenntnis des Besitzers schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 2 BGB).

  4. Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers

  5. Schaden des Eigentümers

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Johannes Nebe

Johannes Nebe

12.9.2022, 18:29:54

Bin bei näherer Betrachtung erstaunt, dass die Voraussetzung der Rechtshängigkeit in §

989 BGB

so wenig erwähnt wird. Immer liest man:

Bösgläubigkeit

ist hier wie Rechtshängigkeit. Aber warum? Das wäre doch am leichtesten zu erklären damit, dass § 990 auf § 989 nur einen Rechtsfolgenverweis gibt. BeckOK [§ 990, Rn. 38] sagt eher das Gegenteil. Die meisten sagen nichts. Wer kann es erklären?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

13.9.2022, 11:40:36

Hallo Johannes Nebe,

§ 990 BGB

stellt eigentlich gar keine eigenen Anforderungen auf, außer dass er eine alternative Voraussetzung für die Rechtshängigkeit normiert. Danach kann auch ohne Rechtshängigkeit eine Haftung eintreten, wenn der Besitzer entweder a) bei Besitzerwerb Kenntnis oder

grob fahrlässige Unkenntnis

vom fehlenden

Besitzrecht

hatte oder b) während des Besitzes positive Kenntnis davon erlangt. Das Erfordernis der Verschlechterung/Zerstörung der Sache, das Ver

schuld

enserfordernis ergeben sich weiterhin aus §

989 BGB

. Ist es damit klarer? Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Johannes Nebe

Johannes Nebe

14.9.2022, 07:14:19

Ja, vielen Dank, das hilft.

ajboby90

ajboby90

6.1.2024, 12:02:01

Danke Johannes hatte mich das auch schon lange gefragt.

B.H.

B.H.

29.5.2024, 10:46:13

Richten sich Art und Umfang des

Schaden

sersatzes nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB?

Maximilian Puschmann

Maximilian Puschmann

30.5.2024, 16:05:51

Hallo b.10, Ja, nach der ganz herrschenden Meinung richtet sich Art und Weise des

Schaden

ersatzes nach den §§ 248 ff BGB, sodass im Grundsatz § 249 I gilt und sämtliche Vermögensschäden - auch über den reinen Sachwert hinaus - zu ersetzen sind. Viele Grüße  Max - für das Jurafuchs-Team

SI

sikijackson

26.3.2025, 20:24:36

Wie ist das bei § 1007 III S.2 ?

JI

Jimmy105

6.9.2024, 18:19:11

Um wessen

Besitzrecht

geht es? Gutgläubigkeit darin, dass der Veräußerer ein

Besitzrecht

hat, dies erteilen darf? Oder Gutgläubigkeit darin, dass man ein

Besitzrecht

erwirbt?

BL

Blotgrim

21.3.2025, 22:43:28

Es geht um das

Besitzrecht

der Person gegen die der Anspruch gerichtet ist. Was die zweite und dritte Frage angeht so geht es darum ob die Person gegen die sich der Anspruch richtet weiß dass sie kein

Besitzrecht

hat. Die von dir gestellten Fragen sind Teil dieses Prüfungspunkt. Wenn ich glaube ein

Besitzrecht

zu erwerben glaube ich idR gutgläubig daran ein

Besitzrecht

zu haben, weiß ich dass der z.B. Mietvertrag nichtig ist bin ich

bösgläubig

, Genauso (in Bezug auf die zweite Frage) wenn ich weiß oder eben nicht weiß, dass ich den Mietvertrag mit jemandem schließe der gar nicht Eigentümer der Mietsache ist. Ich hoffe das beantwortet die Frage einigermaßen ^^

AME

Amelie7

18.3.2025, 12:57:35

Der Anspruch nach § 989 ist ja der Anspruch für den verklagten Besitzer, wird das hier einfach vorausgesetzt?

ALE

Aleton

24.4.2025, 15:50:13

Ich weiß nicht ob ich die Frage richtig verstanden habe, aber die Norm (§ 989) brauchst du auch für den

bösgläubig

en Besitzer, da § 990 auf § 989 verweist. Der § 989 führt zum SE während 990 BGB nur die Art und damit den Zeitpunkt normiert.


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