Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)

Schema: EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)

3. April 2025

10 Kommentare

4,7(37.940 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du den Schadensersatzanspruch nach §§ 990, 989 BGB?

  1. Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

    Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).

  2. Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe

  3. Bösgläubiger Besitzerwerb oder Eintritt der Kenntnis vom fehlenden Besitzrecht

    Bei dem bösgläubigen Besitzerwerb ist sowohl die Kenntnis als auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Besitzers vom fehlenden Besitzrecht schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei der nachträglichen Bösgläubigkeit ist nur die positive Kenntnis des Besitzers schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 2 BGB).

  4. Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers

  5. Schaden des Eigentümers

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen