Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Leistungskondiktion
Condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
Schema: Condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
Wie prüfst Du einen Anspruch aus condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)?
Etwas erlangt
Durch Leistung
Ohne Rechtsgrund
Ausschlusstatbestände (§§ 814, 817 S. 2 BGB)
Umfang der Bereicherung (§ 818 BGB)
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Feri
9.9.2020, 04:40:31
Aus der systematischen Stellung des 817 S1 meint man, gelte dieser in direkter Anwendung ausschließlich für 817 S1. In allen übrigen Fällen ist die analoge Bezeichnung dogmatisch richtig.
Feri
9.9.2020, 04:42:31
Verschreiber: Gemeint war „Stellung des 817 S2“
Eigentum verpflichtet 🏔️
17.9.2020, 19:25:48
Hallo Feri, danke für die Anmerkung. Laut Palandt-Sprau, 74. A, § 817 Rn. 12ff. gilt
§ 817 S. 2 BGBdirekt für alle Bereicherungsansprüche aus Leistungskondiktion. Wo hast du das mit der analogen Anwendung gelesen?
Feri
17.9.2020, 20:09:50
Als Auslegungsstütze ist allein der Wortlaut und die systematische Stellung der Grund.