Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Leistungskondiktion
Condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
Schema: Condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
15. April 2025
4 Kommentare
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Wie prüfst Du einen Anspruch aus condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)?
Etwas erlangt
Durch Leistung
Ohne Rechtsgrund
Ausschlusstatbestände (§§ 814, 817 S. 2 BGB)
Umfang der Bereicherung (§ 818 BGB)
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