Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Die Leistungskondiktion

Condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

Schema: Condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

8. Januar 2025

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Wie prüfst Du einen Anspruch aus condictio indebiti (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)?

  1. Etwas erlangt

  2. Durch Leistung

  3. Ohne Rechtsgrund

  4. Ausschlusstatbestände (§§ 814, 817 S. 2 BGB)

  5. Umfang der Bereicherung (§ 818 BGB)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Feri

Feri

9.9.2020, 04:40:31

Aus der systematischen Stellung des 817 S1 meint man, gelte dieser in direkter Anwendung ausschließlich für 817 S1. In allen übrigen Fällen ist die analoge Bezeichnung dogmatisch richtig.

Feri

Feri

9.9.2020, 04:42:31

Verschreiber: Gemeint war „Stellung des 817 S2“

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

17.9.2020, 19:25:48

Hallo Feri, danke für die Anmerkung. Laut Palandt-Sprau, 74. A, § 817 Rn. 12ff. gilt

§ 817 S. 2 BGB

direkt für alle Bereicherungsansprüche aus Leistungskondiktion. Wo hast du das mit der analogen Anwendung gelesen?

Feri

Feri

17.9.2020, 20:09:50

Als Auslegungsstütze ist allein der Wortlaut und die systematische Stellung der Grund.


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