4,8(117.837 mal geöffnet in Jurafuchs)

Schema: Rettungsfälle im Strafrecht

14. April 2026

21 Kommentare


Wie prüfst Du den objektiven Tatbestand in den "Rettungsfällen"?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Tatbestandsmäßiger Erfolg

    2. Handlung des Täters

    3. Kausalität

    4. Objektive Zurechnung

      1. Berufsretterin und aufgrund sonstiger rechtlicher Vorgaben zum Handeln verpflichteter Retterin bzw. freiwillige Retterin, die sich herausgefordert fühlen durfte

        Besteht eine rechtliche Pflicht zum Eingreifen, so kann von einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung der Retterin nicht gesprochen werden. Gleiches gilt bei Rettenden, die sich herausgefordert fühlen durften. Deshalb wird hierdurch der Zurechnungszusammenhang zwischen Erstverursacher und Erfolg nicht wegen einer »eigenverantwortlichen Selbstgefährdung« des Retters abgebrochen.

      2. Retterexzess

        Das Eingreifen Dritter ist dem Erstverursacher nicht mehr objektiv zuzurechnen, wenn Dritte unverhältnismäßige Risiken eingehen. In diesem Fall realisiert sich kein Risiko (mehr), das in der Ausgangsgefahr typischerweise angelegt ist und daher auch nicht als vorhersehbar eingestuft werden kann.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community