Definition: Gefahr, dringende
Definiere den Begriff „dringende Gefahr“ im Polizeirecht:
Eine dringende Gefahr ist gegeben, wenn ein besonders wichtiges Rechtsgut (insbesondere das Leben) unmittelbar gefährdet ist.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!