Definition: Gefahr, dringende
27. August 2025
8 Kommentare
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Definiere den Begriff „dringende Gefahr“ im Polizeirecht:
Eine dringende Gefahr ist gegeben, wenn ein besonders wichtiges Rechtsgut (insbesondere das Leben) unmittelbar gefährdet ist.
z.B.: § 41 Abs. 3 PolG NRW
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