Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Dreipersonenverhältnisse
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ("VSD")
Schema: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ("VSD")
Wie prüfst Du den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ("VSD")?
Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner
Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrags
LeGES: Leistungsnähe, Gläubigernähe, Erkennbarkeit, Schutzbedürftigkeit. Für Lateinliebhaber: Leges ist der Plural von "lex" und bedeutet übersetzt "Gesetze". Alternativ ist "LIES" noch ein super Akronym, um sich die Prüfungspunkte der VSD zu merken. Der Dritte kommt bestimmungsgemäß mit der Leistung in Berührung.
Der Gläubiger hat ein berechtigtes Interesse am Schutz des Dritten durch Einbeziehung in den Vertrag.
Erkennbarkeit der Einbeziehung des Dritten für den Schuldner.
Schutzbedürftigkeit des Dritten
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