ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Widerklage
Entscheidungsgründe bei Widerklage
Schema: Entscheidungsgründe bei Widerklage
4. März 2026
4 Kommentare
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Wie prüfst du die Widerklage in den Entscheidungsgründen eines Urteils?
Obersatz: Ergebnis von Klage und Widerklage
Die Klage ist zulässig und.... Die Widerklage ist zulässig und.... Zulässigkeit der Klage
Da es sich bei Klage und Widerklage um jeweils eigenständige Klagen handelt, sind sie auch in den Entscheidungsgründen eines Urteils getrennt, voneinander darzulegen. Dies bedeutet, dass zunächst die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage abzuhandeln ist und erst anschließend die Zulässigkeit und Begründetheit der Widerklage. Die Widerklage ist nur dann ausnahmsweise bereits in der Zulässigkeit der Klage zu erwähnen, wenn sie sich auf diese auswirkt. Sie kann zum Beispiel Einfluss auf die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für die Klage oder das Feststellungsinteresse des Klägers haben. Begründetheit der Klage
Zulässigkeit der Widerklage
Allgemeine Prozessvoraussetzungen der Widerklage
Wie bei anderen Klagen auch, ist im Rahmen der Zulässigkeit das Vorliegen der allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu erörtern.
Besondere Prozessvoraussetzungen der Widerklage
Im Rahmen der Zulässigkeit der Widerklage sind neben den allgemeinen Prozessvoraussetzungen auch die besonderen Prozessvoraussetzungen der Widerklage darzulegen (Rechtshängigkeit der Hauptforderung, dieselbe Prozessart, Gerichts- & Parteiidentität, Widerklage darf keine bloße Verneinung sein, Konnexität und kein Ausschluss).
Begründetheit der Widerklage
Prozessuale Nebenentscheidungen von Klage und Widerklage
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Pit
27.7.2024, 15:53:56
Was haltet ihr von folgendem Schema für die besonderen Prozessvoraussetzungen der Widerklage: I.
Rechtshängigkeitder Klage II. Identität 1. Prozessart (= gleiche Prozessart von Klage und Widerklage) 2. Gericht 3. Partei 4. Sache (=
Konnexität) III. kein Ausschluss 1. keine bloße Verneinung 2. kein sonstiger Ausschluss Zwar muss man in der Klausur vorsichtig sein mit der Begrifflichkeit der "Identität",
dader Begriff der "
Konnexität" üblich ist. Um sich die Voraussetzungen besser merken zu können, könnte sich
das Schema meiner Ansicht nach eignen. Hat jemand bedenken oder Verbesserungsvorschläge?
Moritz94
1.7.2025, 13:45:47
YUNGZAR
14.8.2025, 16:51:16
ss sich die Widerklage nicht in einer "bloßen Verneinung" der Hauptklage erschöpfen
darf, gehört eher zu den allgemeinen Prozessvoraussetzungen (dort: keine anderweitige
Rechtshängigkeit), oder? Weil wenn die Widerklage die bloße Verneinung der Hauptklage wäre, wäre sie
jabereits wegen der entgegenstehenden
Rechtshängigkeit(bezieht sich bei einer bloßen Verneinung
jaauf denselben Streitgegenstand) der Hauptklage unzulässig.
robin92
27.11.2025, 19:26:42
So steht’s zumindest im T/P
