Schema: Inhaltskontrolle von AGB (§§ 305ff. BGB)
19. August 2025
27 Kommentare
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Wie führst Du die Inhaltskontrolle von AGB durch?
(Objektiv-generalisierende) Auslegung der Klausel mit dem Ziel des kundenfreundlichsten Ergebnisses
Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle nur für AGB, die von einer Rechtsvorschrift abweichen oder diese ergänzen (§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB)
Eigentliche Inhaltskontrolle
§ 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
§ 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
Maßstab der Auslegungsregel des § 307 Abs. 2 BGB
Generalklausel, § 307 BGB
Fundstellen

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