Hallo @[hannabuma](171851),
hallo @Florian,
hallo @[sy](30718),
hallo @[schwemmely](114183),
hallo @[Honey-bee](277881),
das wird tatsächlich nicht ganz einheitlich gehandhabt, auch wenn es iE kaum mal zu Unterschieden kommen wird. Inhaltlich geht die Antwort von @[Lt. Maverick](229751) schon genau in die richtige Richtung. Kurz gesagt: Die ganz hM (Rspr + TdL) spricht sich für eine objektiv-generalisierende Auslegung ohne jegliche Berücksichtigung des Einzelfalls aus (arg: AGB sind ja gerade für eine Vielzahl von Fällen formuliert, deswegen kann es auf den Einzelfall nicht ankommen, zum Ganzen BeckOGK-BGB/Bonin, Stand 1.4.2025, § 305c Rn 89 ff). Letztlich läuft das allerdings auf einen durchaus ähnlichen Maßstab wie bei der Auslegung von Willenserklärungen nach
§§ 133, 157 BGB hinaus, nach der ganz hM nur eben ohne Berücksichtigung einzelfallbezogener Umstände. ZB Spindler/Schuster/Schuster, Recht der elektr Medien, 4. Aufl 2019, § 305c Rn 10 zitiert sogar explizit
§§ 133, 157 BGB dazu. Da das Normzitat bei Euch aber eher für Verwirrung zu sorgen scheint, haben wir es hier jetzt vorerst entfernt und weisen explizit auf den objektiv-generalisierenden Maßstab hin.
Die von Dir, @[Rankelthorn](249808), genannte Differenzierung gibt es dementsprechend so nicht.
@Daniel: Was konkret verwirrt Dich denn am Aufbau? Wir legen zunächst die streitgegenständliche Klausel aus, schauen anschließend, ob für sie die
Inhaltskontrolle nach § 307 III 1 BGB überhaupt eröffnet ist, und, falls das der Fall ist, prüfen wir die Klausel zuletzt inhaltlich. Das macht man "von hinten nach vorne", also 309 - 308 - 307, weil wir von den spezielleren Regeln zu den allgemeinen gehen.
@[Tinki](200906): Ihr könnt uns natürlich jederzeit gerne taggen und wir sind immer dankbar für Eure Hilfe! Wir haben allerdings ein eigenes, internes Kategorisierungssystem für das Forum, um die aus unserer Sicht besonders wichtigen und drängenden Fragen priorisieren zu können. Dementsprechend sind die Kapazitäten für Fragen außerhalb dessen begrenzt und wenn es zu viel wird, wird es schnell unübersichtlich. Aus unserer Sicht macht es daher am meisten Sinn, wenn Tags eher die Ausnahme bleiben und Ihr sie gezielt für die aus Eurer Sicht wirklich wichtigen Threads mit grundlegenden Fragen und Hinweisen benutzt.
Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team