Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)
Schema: Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)
19. August 2025
9 Kommentare
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Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Schlägerei oder ein von mehreren verübter Angriff
Beteiligung des Täters
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
Objektive Bedingung der Strafbarkeit
Verursachung einer schweren Folge (Tod oder schwere Körperverletzung iSv § 226 StGB)
durch die Schlägerei/ den Angriff
Rechtswidrigkeit (beachte: § 231 Abs. 2 StGB)
Alternativ kann man auch bei Vorliegen des § 231 Abs. 2 StGB einen Tatbestandsausschluss annehmen, wonach bereits auf tatbestandlicher Ebene der § 231 Abs. 1 StGB scheitern würde
Schuld (beachte: § 231 Abs. 2 StGB)

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