Schema: Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Schlägerei oder ein von mehreren verübter Angriff

      2. Beteiligung des Täters

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

    3. Objektive Bedingung der Strafbarkeit

      1. Verursachung einer schweren Folge (Tod oder schwere Körperverletzung iSv § 226 StGB)

      2. durch die Schlägerei/ den Angriff

  2. Rechtswidrigkeit (beachte: § 231 Abs. 2 StGB)

    Alternativ kann man auch bei Vorliegen des § 231 Abs. 2 StGB einen Tatbestandsausschluss annehmen, wonach bereits auf tatbestandlicher Ebene der § 231 Abs. 1 StGB scheitern würde

  3. Schuld (beachte: § 231 Abs. 2 StGB)

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