Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Entscheidungsgründe bei einseitiger Erledigung
Schema: Entscheidungsgründe bei einseitiger Erledigung
Wie baust Du die Entscheidungsgründe bei einseitiger Erledigungserklärung auf?
Begründetheit der Feststellungsklage
Ursprünglich zulässige Klage
Ursprünglich begründete Klage
Erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit
Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Klage aufgrund des erledigenden Ereignisses
Gesamtergebnis
Zuständigkeit des Gerichts
Feststellungsinteresse, § 256 Abs.1 ZPO
Ein Feststellungsinteresse folgt regelmäßig aus dem Kosteninteresse des Klägers, der eine abschließende Entscheidung über die gesamten Kosten des Rechtsstreits haben will, um selbst nicht die Kosten tragen zu müssen.
ggf. Auslegung des Klageantrags
Zuständigkeit des Gerichts
Feststellungsinteresse, § 256 Abs.1 ZPO
Ein Feststellungsinteresse folgt regelmäßig aus dem Kosteninteresse des Klägers, der eine abschließende Entscheidung über die gesamten Kosten des Rechtsstreits haben will, um selbst nicht die Kosten tragen zu müssen.
Zulässigkeit der Feststellungsklage
Zuständigkeit des Gerichts
Feststellungsinteresse, § 256 Abs.1 ZPO
Ein Feststellungsinteresse folgt regelmäßig aus dem Kosteninteresse des Klägers, der eine abschließende Entscheidung über die gesamten Kosten des Rechtsstreits haben will, um selbst nicht die Kosten tragen zu müssen.
Ausführungen zur Zulässigkeit der Klageänderung
Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers ist ein Sachantrag auf die Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Der Kläger begehrt mithin Feststellung, dass die ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein nachträgliches, erledigendes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist. Dieser Übergang vom ursprünglichen Leistungsantrag zur Erledigungserklärung (Feststellungsantrag) ist nach hM eine nach § 264 Nr.2 ZPO privilegierte, zumindest aber eine nach § 263 ZPO sachdienliche Klageänderung unter Einschränkung des Klageziels und damit zulässig.
Du solltest die Ausführungen zur Zulässigkeit der Klageänderung vor der Zulässigkeit der Feststellungsklage prüfen. Zuständigkeit des Gerichts
Feststellungsinteresse, § 256 Abs.1 ZPO
Ein Feststellungsinteresse folgt regelmäßig aus dem Kosteninteresse des Klägers, der eine abschließende Entscheidung über die gesamten Kosten des Rechtsstreits haben will, um selbst nicht die Kosten tragen zu müssen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
HenniPotter
10.10.2023, 12:57:33
Ich habe gelernt, dass man die
Klageänderungnoch vor der Zulässigkeit der Klage - quasi als proz. Vorfrage prüft. Denn mit der Entscheidung über die Zulässigkeit der
Klageänderungentscheidet man ja darüber, welchen "Klage" (also welchen Antrag) man hinsichtlich Zulässigkeit &
Begründetheitprüft. Denn die unzulässige
Klageänderungführt ja nicht zur Unzulässigkeit der Klage.
Patrick4219
7.2.2024, 15:39:25
Habe ich auch so gelernt und ist so auch in der vorherigen Frage im Hinweiskasten beschrieben. Es gibt aber verschiedene Aufbauschemata, sodass die hier abgefragte Reihenfolge auch praktikabel ist.
Wendelin Neubert
17.4.2024, 16:51:56
Hallo @[HenniPotter](217971) und @[Patrick4219](231635), danke für Eure Anmerkungen, ihr habt vollkommen Recht, man prüft die Zulässigkeit der
Klageänderungam Besten als prozessuale Vorfrage vor der Zulässigkeit der
Feststellungsklage. So haben wir es ja auch im vorangestellten Fall erläutert. Wir haben die Reihenfolge hier im Prüfungsschema entsprechend korrigiert. Jetzt stimmt's! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
Peter
26.4.2024, 10:45:20
Es ist letztlich wahrscheinlich eine Geschmacksfrage, aber ich habe es im Ref so gelernt, dass man die Auslegung der Erledigungserklärung sogar noch vor der Darstellung des Gesamtergebnisses in den Entscheidungsgründen abhandelt. So macht es letztlich auch Kaiser im ZivUrteils-Skript bei Rn. 428
philosophe
26.3.2024, 16:30:53
Wäre es vielleicht möglich, die Schemata so darzustellen, dass man den Erklärungstext einklappen kann, um das Schema auf einen Blick lesen zu können und man es sich so leichter einprägen kann? ☺️
Lukas_Mengestu
28.3.2024, 19:22:39
Hi philosophe, sehr guter Vorschlag! Wir sind tatsächlich bereits an der Überarbeitung des Moduls. Ein Aspekt ist dabei auch das Einklappen der Texte. Hier muss ich Dich nur noch um etwas Geduld bitten. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team