Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Erledigung

Entscheidungsgründe bei einseitiger Erledigung

Schema: Entscheidungsgründe bei einseitiger Erledigung

22. November 2024

4,8(19.813 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie baust Du die Entscheidungsgründe bei einseitiger Erledigungserklärung auf?

  1. Begründetheit der Feststellungsklage

    1. Ursprünglich zulässige Klage

    2. Ursprünglich begründete Klage

    3. Erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit

    4. Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Klage aufgrund des erledigenden Ereignisses

  2. Gesamtergebnis

    1. Zuständigkeit des Gerichts

    2. Feststellungsinteresse, § 256 Abs.1 ZPO

      Ein Feststellungsinteresse folgt regelmäßig aus dem Kosteninteresse des Klägers, der eine abschließende Entscheidung über die gesamten Kosten des Rechtsstreits haben will, um selbst nicht die Kosten tragen zu müssen.

  3. ggf. Auslegung des Klageantrags

    1. Zuständigkeit des Gerichts

    2. Feststellungsinteresse, § 256 Abs.1 ZPO

      Ein Feststellungsinteresse folgt regelmäßig aus dem Kosteninteresse des Klägers, der eine abschließende Entscheidung über die gesamten Kosten des Rechtsstreits haben will, um selbst nicht die Kosten tragen zu müssen.

  4. Zulässigkeit der Feststellungsklage

    1. Zuständigkeit des Gerichts

    2. Feststellungsinteresse, § 256 Abs.1 ZPO

      Ein Feststellungsinteresse folgt regelmäßig aus dem Kosteninteresse des Klägers, der eine abschließende Entscheidung über die gesamten Kosten des Rechtsstreits haben will, um selbst nicht die Kosten tragen zu müssen.

  5. Ausführungen zur Zulässigkeit der Klageänderung

    Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers ist ein Sachantrag auf die Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Der Kläger begehrt mithin Feststellung, dass die ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein nachträgliches, erledigendes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist. Dieser Übergang vom ursprünglichen Leistungsantrag zur Erledigungserklärung (Feststellungsantrag) ist nach hM eine nach § 264 Nr.2 ZPO privilegierte, zumindest aber eine nach § 263 ZPO sachdienliche Klageänderung unter Einschränkung des Klageziels und damit zulässig. Du solltest die Ausführungen zur Zulässigkeit der Klageänderung vor der Zulässigkeit der Feststellungsklage prüfen.

    1. Zuständigkeit des Gerichts

    2. Feststellungsinteresse, § 256 Abs.1 ZPO

      Ein Feststellungsinteresse folgt regelmäßig aus dem Kosteninteresse des Klägers, der eine abschließende Entscheidung über die gesamten Kosten des Rechtsstreits haben will, um selbst nicht die Kosten tragen zu müssen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

HEN

HenniPotter

10.10.2023, 12:57:33

Ich habe gelernt, dass man die

Klageänderung

noch vor der Zulässigkeit der Klage - quasi als proz. Vorfrage prüft. Denn mit der Entscheidung über die Zulässigkeit der

Klageänderung

entscheidet man ja darüber, welchen "Klage" (also welchen Antrag) man hinsichtlich Zulässigkeit &

Begründetheit

prüft. Denn die unzulässige

Klageänderung

führt ja nicht zur Unzulässigkeit der Klage.

PAT

Patrick4219

7.2.2024, 15:39:25

Habe ich auch so gelernt und ist so auch in der vorherigen Frage im Hinweiskasten beschrieben. Es gibt aber verschiedene Aufbauschemata, sodass die hier abgefragte Reihenfolge auch praktikabel ist.

Wendelin Neubert

Wendelin Neubert

17.4.2024, 16:51:56

Hallo @[HenniPotter](217971) und @[Patrick4219](231635), danke für Eure Anmerkungen, ihr habt vollkommen Recht, man prüft die Zulässigkeit der

Klageänderung

am Besten als prozessuale Vorfrage vor der Zulässigkeit der

Feststellungsklage

. So haben wir es ja auch im vorangestellten Fall erläutert. Wir haben die Reihenfolge hier im Prüfungsschema entsprechend korrigiert. Jetzt stimmt's! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team

PETE

Peter

26.4.2024, 10:45:20

Es ist letztlich wahrscheinlich eine Geschmacksfrage, aber ich habe es im Ref so gelernt, dass man die Auslegung der Erledigungserklärung sogar noch vor der Darstellung des Gesamtergebnisses in den Entscheidungsgründen abhandelt. So macht es letztlich auch Kaiser im ZivUrteils-Skript bei Rn. 428

PH

philosophe

26.3.2024, 16:30:53

Wäre es vielleicht möglich, die Schemata so darzustellen, dass man den Erklärungstext einklappen kann, um das Schema auf einen Blick lesen zu können und man es sich so leichter einprägen kann? ☺️

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

28.3.2024, 19:22:39

Hi philosophe, sehr guter Vorschlag! Wir sind tatsächlich bereits an der Überarbeitung des Moduls. Ein Aspekt ist dabei auch das Einklappen der Texte. Hier muss ich Dich nur noch um etwas Geduld bitten. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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