Schema: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 45 StPO)

15. August 2025

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Wie prüfst Du die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 45 StPO)?

  1. Zulässigkeit

    1. Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses (§ 45 Abs. 1 StPO)

    2. Nachholung der versäumten Handlung innerhalb der Antragsfrist (§ 45 Abs. 2 S. 2 StPO)

    3. Glaubhaftmachung der Tatsachen (§ 45 Abs. 2 S. 1 StPO)

  2. Begründetheit

    1. Frist im Sinne von § 44 StPO

    2. Fristversäumung ohne Verschulden (§ 44 S. 1 StPO)

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