Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt
Rücktritt bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (§ 323 BGB)
Schema: Rücktritt bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (§ 323 BGB)
Wie prüfst Du die Voraussetzungen des Rücktritts bei Vorliegen eines Rücktrittsgrundes nach § 323 Abs. 1 BGB?
Rücktrittserklärung, § 349 BGB
Rücktrittsgrund, § 323 BGB
gegenseitiger Vertrag
wirksamer, fälliger (ggfs. (entbehrlich gem. § 323 Abs. 4 BGB) und einredefreier Anspruch
Nichterbringung der Leistung bei Fälligkeit bzw. nicht ordnungsgemäßer Leistung
Erfolglose Fristsetzung, § 323 Abs. 1-3 BGB
Setzen einer angemessenen Frist (§ 323 Abs. 1 BGB) bzw. Abmahnung (§ 323 Abs. 3 BGB) bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung/Abmahnung (§ 323 Abs. 2 BGB)
erfolgloser Fristablauf
Kein Ausschluss des Rücktritts
unerhebliche Pflichtverletzung bei Schlechtleistung, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
alleinige oder weit überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers, § 323 Abs. 6 1. Alt BGB
Vom Schuldner nicht zu vertretender Umstand während des Annahmeverzugs, § 323 Abs. 6 2.Alt BGB
Keine Unwirksamkeit des Rücktritts, § 218 Abs. 1 S. 1 BGB
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