Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt

Rücktritt bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (§ 323 BGB)

Schema: Rücktritt bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (§ 323 BGB)


Wie prüfst Du die Voraussetzungen des Rücktritts bei Vorliegen eines Rücktrittsgrundes nach § 323 Abs. 1 BGB?

  1. Rücktrittserklärung, § 349 BGB

  2. Rücktrittsgrund, § 323 BGB

    1. gegenseitiger Vertrag

    2. wirksamer, fälliger (ggfs. (entbehrlich gem. § 323 Abs. 4 BGB) und einredefreier Anspruch

    3. Nichterbringung der Leistung bei Fälligkeit bzw. nicht ordnungsgemäßer Leistung

    4. Erfolglose Fristsetzung, § 323 Abs. 1-3 BGB

      1. Setzen einer angemessenen Frist (§ 323 Abs. 1 BGB) bzw. Abmahnung (§ 323 Abs. 3 BGB) bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung/Abmahnung (§ 323 Abs. 2 BGB)

      2. erfolgloser Fristablauf

    5. Kein Ausschluss des Rücktritts

      1. unerhebliche Pflichtverletzung bei Schlechtleistung, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB

      2. alleinige oder weit überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers, § 323 Abs. 6 1. Alt BGB

      3. Vom Schuldner nicht zu vertretender Umstand während des Annahmeverzugs, § 323 Abs. 6 2.Alt BGB

  3. Keine Unwirksamkeit des Rücktritts, § 218 Abs. 1 S. 1 BGB

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