Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
Schema: Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
Wie prüfst Du den Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Grundtatbestand: §§ 249, 250 StGB
Da beim räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB) und der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) auf die Vorschriften des Raubes verwiesen wird, ist die Erfolgsqualifikation des § 251 StGB auch auf sie anwendbar. Tod eines Menschen
Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
wenigstens Leichtfertigkeit hinsichtlich der Todesfolge
Rechtswidrigkeit
Schuld
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