Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
Schema: Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
4. April 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (46.460 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du den Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Grundtatbestand: §§ 249, 250 StGB
Da beim räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB) und der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) auf die Vorschriften des Raubes verwiesen wird, ist die Erfolgsqualifikation des § 251 StGB auch auf sie anwendbar. Tod eines Menschen
Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
wenigstens Leichtfertigkeit hinsichtlich der Todesfolge
Rechtswidrigkeit
Schuld
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!