Schema: Raub (§ 249 StGB)

31. Mai 2025

8 Kommentare

4,9(113.510 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Raubes (§ 249 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Wegnahme einer fremden beweglichen Sache

      2. Qualifiziertes Nötigungsmittel (Gewalt gegen Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib/Leben)

      3. Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme (Finalzusammenhang, subj. und zeitlicher und örtlicher Zusammenhang, obj.)

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Vorsatz

      2. Zueignungsabsicht

    3. Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

EVA

evanici

21.9.2023, 19:07:11

Gibt es einen Grund, warum man zuerst die

Wegnahme

und dann die

Nötigung

shandlung prüft? Chronologisch wäre es doch umgekehrt. Im Geschehensablauf wäre es doch eher umgekehrt, ich nehme ja nicht weg, um zu nötigen, sondern ich nötige um wegzunehmen.

LELEE

Leo Lee

24.9.2023, 12:49:04

Hallo evanici, Das ist in der Tat richtig. Man kann auch die

Nötigung

shandlung vor der

Wegnahme

prüfen. Dies kann man nach Belieben variieren. So habe ich auch zahlreiche Schemata gesehen, wo der Einsatz von qualifizierten

Nötigung

smittel (also Gewalt/

Drohung

) zuerst geprüft wurde. Jedoch bietet es sich in solchen Fällen an, die

Wegnahme

zuerst zu prüfen, wenn hierauf offensichtlich ein Schwerpunkt liegt und eine

Wegnahme

abzulehnen ist :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

FI

finnjh

28.9.2023, 12:28:07

Warum wird die Prüfung des

Finalzusammenhang

s hier im objektiven Tatbestand und nicht im subjektiven Tatbestand verortet? Nach der Rspr. ist gerade nicht

erforderlich

, dass die

Nötigung

smittel objektiv

erforderlich

sind, sondern vielmehr, dass dies "aus Sicht des Täters" der Fall is (vgl. Fischer). Zwar muss auch eine räumlich-zeitliche Verknüpfung bestehen, aber müsste man das dann nicht "sauber" trennen?

LELEE

Leo Lee

1.10.2023, 12:51:26

Hallo finnjh, in der Tat prüft u.a. die Rspr. (und somit auch Thomas Fischer) den

Finalzusammenhang

im subj. TB, wofür auch gewichtige dogmatische Gründe sprechen. Andere wiederum siehen den obj. TB vor, da der

Finalzusammenhang

andererseits die objektiven TBMe der

Wegnahme

und der

Nötigung

smittel (was eben auch aus der Sicht des Täters geeignet sein muss) verknüpft. Letztlich dürfte es zweitrangig sein, wo du den

Finalzusammenhang

prüfst, da der Aufbau niemals erklärt werden muss :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

FI

finnjh

1.10.2023, 17:00:09

Alles klar, Dankeschön.

LELEE

Leo Lee

1.10.2023, 21:10:38

Sehr gerne! :)

HAN

Hanna

10.2.2024, 15:00:00

Gibt es einen Grund dafür, die objektive

Rechtswidrigkeit

nicht schon im objektiven Tatbestand festzustellen und dann Vorsatz diesbezüglich einfach im subjektiven TB mit beim Vorsatz zu prüfen?

LI

Linus826

4.2.2025, 11:38:03

Nach der neuen Rechtsprechung muss im objektiven Tatbestand nun ein raubspezifischer (räumlich-zeitlicher) Zusammenhang geprüft werden, wobei das räumlich-zeitliche eher selten Bedeutung hat. Die Finalbeziehung ist dagegen nunmehr ausschließlich im subjektiven Tatbestand in Gestalt der subjektiven Entsprechung des raubspezifischen Zusammenhangs zu prüfen. Es geht also um eine objektive Förderung der

Wegnahme

(z.B. durch eine verminderte Abwehrfähigkeit infolge des Gewalteinsatzes) durch den Einsatz von Raubmitteln bzw. in Form der subjektiven Entsprechung (Finalbeziehung): der Förderung der

Wegnahme

durch den Einsatz von Raubmitteln aus Sicht des Täters.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community