Schema: Raub (§ 249 StGB)
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Raubes (§ 249 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
Qualifiziertes Nötigungsmittel (Gewalt gegen Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib/Leben)
Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme (Finalzusammenhang, subj. und zeitlicher und örtlicher Zusammenhang, obj.)
Subjektiver Tatbestand
Zueignungsabsicht
Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz
Rechtswidrigkeit
Schuld
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
21.9.2023, 19:07:11
Gibt es einen Grund, warum man zuerst die Wegnahme und dann die Nötigungshandlung prüft? Chronologisch wäre es doch umgekehrt. Im Geschehensablauf wäre es doch eher umgekehrt, ich nehme ja nicht weg, um zu nötigen, sondern ich nötige um wegzunehmen.
Leo Lee
24.9.2023, 12:49:04
Hallo evanici, Das ist in der Tat richtig. Man kann auch die Nötigungshandlung vor der Wegnahme prüfen. Dies kann man nach Belieben variieren. So habe ich auch zahlreiche Schemata gesehen, wo der Einsatz von qualifizierten Nötigungsmittel (also Gewalt/
Drohung) zuerst geprüft wurde. Jedoch bietet es sich in solchen Fällen an, die Wegnahme zuerst zu prüfen, wenn hierauf offensichtlich ein Schwerpunkt liegt und eine Wegnahme abzulehnen ist :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
finnjh
28.9.2023, 12:28:07
Warum wird die Prüfung des
Finalzusammenhangs hier im objektiven Tatbestand und nicht im subjektiven Tatbestand verortet? Nach der Rspr. ist gerade nicht erforderlich, dass die Nötigungsmittel objektiv erforderlich sind, sondern vielmehr, dass dies "aus Sicht des Täters" der Fall is (vgl. Fischer). Zwar muss auch eine räumlich-zeitliche Verknüpfung bestehen, aber müsste man das dann nicht "sauber" trennen?
Leo Lee
1.10.2023, 12:51:26
Hallo finnjh, in der Tat prüft u.a. die Rspr. (und somit auch Thomas Fischer) den
Finalzusammenhangim subj. TB, wofür auch gewichtige dogmatische Gründe sprechen. Andere wiederum siehen den obj. TB vor, da der
Finalzusammenhangandererseits die objektiven TBMe der Wegnahme und der Nötigungsmittel (was eben auch aus der Sicht des Täters geeignet sein muss) verknüpft. Letztlich dürfte es zweitrangig sein, wo du den
Finalzusammenhangprüfst, da der Aufbau niemals erklärt werden muss :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
finnjh
1.10.2023, 17:00:09
Alles klar, Dankeschön.
Leo Lee
1.10.2023, 21:10:38
Sehr gerne! :)