Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Ersatz notwendiger Verwendungen (§ 994 BGB)
Schema: Ersatz notwendiger Verwendungen (§ 994 BGB)
Wie prüfst Du einen Anspruch auf Ersatz von notwendigen Verwendungen (§ 994 Abs. 1 S. 1 BGB)?
Vindikationslage zum Zeitpunkt der Verwendung
Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).
Vornahme einer notwendigen Verwendung
Hier bietet es sich an, zunächst zu prüfen, ob eine Verwendung vorliegt. Anschließend ist die Notwendigkeit der Verwendung zu erörtern.
Redlichkeit des Besitzers bei Vornahme der Verwendung
Der Besitzer darf zum Zeitpunkt der Verwendung weder bösgläubig noch verklagt sein.
Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten, § 994 Abs. 1 S. 2 BGB
Weil der Besitzer den Vorteil aus einer Sache hat, trägt die auch die korrespondierenden Nachteile
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