Zivilrecht

Sachenrecht

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Ersatz notwendiger Verwendungen (§ 994 BGB)

Schema: Ersatz notwendiger Verwendungen (§ 994 BGB)

3. Dezember 2025

7 Kommentare

4,8(24.120 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du einen Anspruch auf Ersatz von notwendigen Verwendungen (§ 994 Abs. 1 S. 1 BGB)?

  1. Vindikationslage zum Zeitpunkt der Verwendung

    Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).

  2. Vornahme einer notwendigen Verwendung

    Hier bietet es sich an, zunächst zu prüfen, ob eine Verwendung vorliegt. Anschließend ist die Notwendigkeit der Verwendung zu erörtern.

  3. Redlichkeit des Besitzers bei Vornahme der Verwendung

    Der Besitzer darf zum Zeitpunkt der Verwendung weder bösgläubig noch verklagt sein.

  4. Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten, § 994 Abs. 1 S. 2 BGB

    Weil der Besitzer den Vorteil aus einer Sache hat, trägt die auch die korrespondierenden Nachteile

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LS2024

LS2024

25.2.2024, 10:40:47

Fehlt in diesem Schema nicht die Prüfung des 994 I 2 BGB?

LELEE

Leo Lee

26.2.2024, 10:49:31

Hallo LS2024, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat ist auch die Prüfung des 994 I 2 ein Teil des Schemas, weshalb wir es um diesen Punkt ergänzt haben. Wir danken dir vielmals dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen und auf weiter Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

BEN

benjaminmeister

1.3.2025, 18:50:14

@[Leo Lee](213375) im Schema fehlt, dass die gewöhnlichen Erhaltungskosten nur nicht zu ersetzen sind, wenn die Nutzungen dem unrechtmäßigen Besitzer auch wirklich verbleiben. Das ist nur beim gutgläubigen und unverklagten Besitzer der Fall (Rückausnahme: § 988). Der bösgläubige/verklagte Besitzer muss gem. §§ 990, 987 die Nutzungen herausgeben und kann dementsprechend auch die gewöhnlichen Erhaltungskosten ersetzt verlangen.

TI

till.

31.10.2025, 12:00:22

Woraus ergibt sich das Kriterium der Redlichkeit? @[Foxxy](180364)

Foxxy

Foxxy

31.10.2025, 12:02:33

@[till.](180284) Aus § 994 Abs. 1 S. 1 BGB: Der Anspruch steht dem redlichen Besitzer zu. Redlich ist im System der §§ 987 ff. derjenige, der zum Zeitpunkt der Verwendung weder bösgläubig noch

rechtshängig

verklagt ist (vgl. § 990 Abs. 1 S. 1 BGB;

Rechtshängig

keit der § 985-Klage). Prüfung § 994 Abs. 1 S. 1 BGB kurz: -

Vindikationslage

im Zeitpunkt der Verwendung - Verwendung und deren Notwendigkeit - Redlichkeit des Besitzers bei Vornahme - Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten (§ 994 Abs. 1 S. 2) Wichtig: Der Ausschluss gewöhnlicher Erhaltungskosten greift nur, wenn dem Besitzer die Nutzungen verbleiben.

Schuld

et er Nutzungsherausgabe (bösgläubig oder

rechtshängig

, §§ 987, 990), sind auch gewöhnliche Erhaltungskosten ersatzfähig; Besonderheiten des § 988 sind zu beachten.

S13

S13

2.9.2024, 15:57:42

Ist bei §

994 BGB

Anspruchsteller der Besitzer und Anspruchsgegner der Eigentümer?

LELEE

Leo Lee

9.9.2024, 10:34:32

Hallo S13, vielen Dank für die sehr gute Frage! Genauso ist es. 994 regelt die Fälle, in denen der Besitzer (der zu Unrecht besitzt) bereits Aufwendungen im guten Glauben getätigt hat und es deshalb "verdient", die Aufwendungen ersetzt zu bekommen vom Eigentümer, der sich die Sache zurückholen will. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-BGB 9. Auflage, Raff § 994 Rn. 1 ff. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen