Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Vorlage einer falschen Versicherungskarte beim Arzt
P kündigt ihre Versicherung bei V, gibt ihre Versicherungskarte aber nicht zurück. Anschließend begibt sich P zu Zahnärztin Z und reicht ihr die alte Karte. Z führt eine Prophylaxe-Untersuchung durch. V muss trotz beendeter Versicherung bezahlen (§§ 72 Abs. 1, 73 Abs. 2 SGB V).