Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Vorlage einer falschen Versicherungskarte beim Arzt
Vorlage einer falschen Versicherungskarte beim Arzt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
P kündigt ihre Versicherung bei V, gibt ihre Versicherungskarte aber nicht zurück. Anschließend begibt sich P zu Zahnärztin Z und reicht ihr die alte Karte. Z führt eine Prophylaxe-Untersuchung durch. V muss trotz beendeter Versicherung bezahlen (§§ 72 Abs. 1, 73 Abs. 2 SGB V).
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorlage einer falschen Versicherungskarte beim Arzt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der objektive Tatbestand des Computerbetrugs erfordert, dass eine vermögensrelevante Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs vorliegt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine solche vermögensrelevante Beeinflussung liegt durch das Vorzeigen der Karte vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Bleibt P straffrei?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Findet Nemo Tenetur
17.10.2024, 11:54:34
Kommt auch eine Untreue wegen vorgeführter Nutzung der Versichertenkarte in Betracht?
Timurso
17.10.2024, 20:30:41
Ich würde meinen, dass es jedenfalls an der dafür erforderlichen Vermögensbetreuungspflicht scheitert. Der Versicherungsnehmer ist nicht typischerweise mit der Betreuung des Vermögens der Versicherung betraut. Nur, dass er in gewissem Maße durch sein Verhalten eine Zahlungspflicht der Versicherung auslösen kann, reicht dafür nicht aus.