Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Missbräuchlicher Einsatz von Tankkarte mit monatlicher Abrechnung
L ist Inhaber einer Tankkarte, mit der er an den Selbstbedienungs (SB)-Zapfsäulen des T nach Eingabe der PIN tanken kann. A stiehlt Ls Tankkarte und PIN. A nutzt die Tankkarte und betankt für € 300 sein eigenes Auto. L erhält am Monatsende eine Rechnung i.H. der € 300.