Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Tatbestandsausschließendes Einverständnis | Abgrenzung Diebstahl und Betrug
Die T spricht O auf der Straße an und bittet ihn, ihr für einen Anruf sein Handy zu leihen. Als T das Handy in den Händen hält, beginnt sie davonzurennen, was ihr gelingt.