Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Reichtweite des öffentlichen Glaubens einer am Kfz-Kennzeichen angebrachten HU-Prüfplakette
A ist TÜV-Prüfer. Er bringt an einem Kfz-Kennzeichen nach erfolgter Hauptuntersuchung (HU) eine Prüfplakette an, obwohl er weiß, dass das Fahrzeug Mängel aufweist und die Plakette zu versagen wäre. Im Fahrzeugschein trägt er einen Termin für die nächste HU ein und stempelt diesen ab.