Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Grundfall der Begünstigung
T hat ein Schmuckgeschäft ausgeraubt. Er glaubt, dass der Juwelier ihn erkannt hat und ihm bald eine Hausdurchsuchung droht. T bittet deshalb seinen Freund F, die Beute bei sich aufzubewahren. F, der in alles eingeweiht ist, versteckt den Schmuck in seinem Haus.