Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Objektiver Tatbestand: Tatobjekt 4
H erwirbt einen Grundschuldbrief über €2,2 Mio. Er wird ihm ausgehändigt. H weiß, dass es sich bei dem Vorerwerb der Grundschuld durch den Veräußerer um ein rechtswidriges Strohmanngeschäft gehandelt hat, hinter dem ein in die eigene Tasche wirtschaftender Treuhänder stand. Auch weiß H, dass der Veräußerer nicht gutgläubig war und bezüglich der Grundschuld ein Widerspruch eingetragen und ein Prozess anhängig ist.