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Polizist als Garant gegenüber seinen Kollegen? - Jurafuchs
Die Entscheidung des OLG Nürnberg beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Polizist eine Beschützergarantenstellung seinen Polizei-Kollegen gegenüber einnimmt. Nach dem OLG hat ein Polizist unter gewissen Voraussetzungen sogar eine solche Garantenstellung, auch wenn er in seiner Freizeit von möglichen Gefahren (Straftat) für die Kollegen erfährt. So müsse die Tat in die Phase der Dienstausübung des Polizisten hineinreichen. Zudem muss aufgrund der Schwere der Tat das öffentliche Interesse das Interesse an dem Schutz der Privatsphäre überwiegen.