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Keine Verpflichtung zur Rettung entgegen des Patientenwillens - Jurafuchs
Der BGH hat die Freisprüche von zwei Ärzten bestätigt, die Patienten bei der Beendigung ihres Lebens geholfen haben. Die Ärzte sein nicht verpflichtet, entgegen des Willens der Patienten ihnen das Leben zu retten, wenn diese eine bewusste und freiwillige Entscheidung zum Sterben getroffen haben. Der Wunsch der Patienten, ihr Leben zu beenden, solle respektiert werden. Obwohl die Beihilfe zum Suizid in Deutschland weiterhin illegal ist, stellt die Entscheidung des Gerichts eine Abkehr von seinem Urteil von 1984 dar, wonach Ärzte strafrechtlich haftbar gemacht werden konnten, wenn sie nicht versuchten, bewusstlose Patienten zu retten.