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Bayrisches Oberlandesgericht entscheidet: Containern strafbar? - Jurafuchs
Das Bayerische Oberlandesgericht bestätigte die Verurteilung von zwei Studentinnen wegen Diebstahls, nachdem sie weggeworfenes Essen aus einem verschlossenen Supermarktcontainer genommen hatten („Containern“). Zwar seien die Lebensmittel ausgesondert worden, um sie entsorgen zu lassen. Dadurch habe der Supermarkt das Eigentum aber nicht aufgegeben. Die Supermärkte hätten nämlich kein Interesse daran, für die gesundheitliche Unbedenklichkeit zu haften. Damit sind weggeworfene Lebensmittel mit Kleiderspenden oder Sperrmüll gleichzusetzen. In solchen Fällen sollen die Sachen einer weiteren Verwendung zugeführt werden.