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Ungleichartige Wahlfeststellung - Jurafuchs
Das BVerfG hat entschieden, dass das sogenannte ungleichartige „Wahlfeststellungsverfahren" mit der Verfassung vereinbar ist. Das Verfahren ermöglicht es Gerichten, einen Angeklagten zu verurteilen, auch wenn Zweifel darüber bestehen, welche individuellen Handlungen der Angeklagte begangen hat. Das Gericht stellte fest, dass das Wahlbestimmungsverfahren die Unschuldsvermutung nicht verletzte, solange die betreffenden Verbrechen einen vergleichbaren rechtswidrigen Charakter hätten. Das Wahlfeststellungsverfahren dürfe aber nur als Ausnahme verwendet werden, wenn alle verfügbaren Mittel zur Klärung des Sachverhalts ausgeschöpft wurden und eine klare Bestimmung der Tat und ein Nachweis der Schuld nicht möglich sei.