Ungleichartige Wahlfeststellung

13. Mai 2023

17 Kommentare

4,8(17.250 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration: Der Richter überlegt, ob T wegen Diebstahl oder Hehlerei schuldig zu sprechen ist.
Tags
Klassisches Klausurproblem

Auf dem Schrottplatz des T findet die Polizei mehrere gestohlene Autos. T weiß, dass es sich um gestohlene Fahrzeuge handelt. Im Prozess gegen T kann das Gericht aber nicht feststellen, ob T die Fahrzeuge selbst gestohlen oder sie nur vom Dieb angekauft hat.

Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Rechtsprechung Strafrecht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Jurafuchs Illustration: Angeklagter A sieht über eine Videoübertragung zu, wie eine Urkunde ohne seine Anwesenheit in der Hauptverhandlung vorgelesen wird.

Ausschluss des Angeklagten von einer Urkundenverlesung - Jurafuchs

Gem. § 230 Abs. 1 StPO ist der Angeklagte zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt und verpflichtet. Für dieses Recht ist aber auch eine Ausnahme für Zeugenvernehmungen vorgesehen. Diese Ausnahme ist allerdings eng auszulegen. Für jeden einzelnen Schritt der Zeugenvernehmung (Vereidigung, Aussage, Befragung, Entlassung) ist die Notwendigkeit des Ausschlusses zu prüfen. Dasselbe gilt, wenn mehrere Beweismethoden miteinander verbunden werden. So ist im vorliegenden Fall der Ausschluss des Angeklagten fehlerhaft, da im Rahmen einer Zeugenvernehmung auch ein Brief der Zeugin vorgelesen wurde. Auf diese Urkundenverlesung erstrecke sich der Ausschluss des Angeklagten nicht.

Fall lesen

Jurafuchs Illustration: R macht vor Gericht falsche Angaben über den Besitz von Unterlagen seines Mandanten M.

Grenzen von zulässigem Verteidigungsverhalten - Jurafuchs

Die Grenzen zwischen zulässigem und verbotenen Verteidigungsverhalten sind teils fließend. Der BGH hat in diesem Beschluss entschieden, dass der Verteidiger in dem vorliegenden Fall diese Grenze überschritten hatte. Für Verteidigerunterlagen besteht ein Beschlagnahmeverbot. Eine strafbare Strafvereitelung liegt aber vor, wenn der Verteidiger absichtlich oder wissentlich falsche Angaben über Geschäftsunterlagen in seinem Besitz macht, die dem Beschlagnahmeverbot nicht unterliegen und sich dadurch das Strafverfahren gegen den Mandanten zumindest für geraume Zeit verzögert. Verlangt die Ermittlungsbehörde die Herausgabe von Beweismitteln, die nicht originär durch die Verteidigung hervorgebracht wurden, darf der Verteidiger diese nicht dem staatlichen Zugriff entziehen, indem er sie verborgen hält oder falsche Angaben zum Belegenheitsort macht.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen