Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Stillschweigendes Einvernehmen kann Mittäterschaft begründen (BGH, Beschl. vom 10.04.2024 – 5 StR 85/24)
F begleitet T, der mit O zum Kampf verabredet ist. T fordert O zum Einzelkampf auf und spricht Todesdrohungen aus. Da will F mitkämpfen und startet die Schlägerei mit einem Schlag in Os Gesicht. Dann sticht T dem O ein Messer, von dem F wusste, in den Oberkörper. O verblutet wegen der entstandenen Herzverletzung.