Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Der Münzhändlerfall - Vermeintliche Mittäterschaft - Jurafuchs
A stimmte zu, Z bei einem Münzhändler auszurauben. A glaubte, dass der Münzhändler dem Raub zugestimmt hatte und beabsichtigte, seine Versicherungsgesellschaft zu betrügen. Dass ein Raub aufgrund des vorsatzausschließenden Irrtums ausscheidet, ist Grundwissen. Aber wie sieht es mit einer Mittäterschaft zum Versicherungsbetrug aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich der sog. Münzhändler-Fall. Obwohl A glaubte, er handele als Mittäter, war der Münzhändler tatsächlich kein Mittäter. Der BGH stellte jedoch fest, dass es auch bei der vermeintlichen Mittäterschaft für einen Versuch auf die subjektive Sicht des Täters auf die Tat ankommt, nicht darauf, ob tatsächlich ein Mittäter existierte. Danach setzt also auch der Täter unmittelbar zu Tat an, wenn er sich vorstellt, dass der vermeintliche Mittäter zur Tat unmittelbar angesetzt hat.