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Hotelkosten bei Beherbergungsverbot wegen Corona-Pandemie (BGH, Urteil vom 6. März 2024 - VIII ZR 363/21)
T bucht 2019 zu einem nicht stornierbaren Tarif ein Hotelzimmer bei H für die Zeit vom 14.05.-16.05.2020. Weil die Regierung am 06.05.2020 ankündigt, das Beherbergungsverbot im Rahmen der COVID-Pandemie drei Wochen zu verlängern, „storniert” T per Mail die Buchung und verlangt das gezahlte Entgelt zurück.