Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundfall: Sicherungszession
Architekt und Bauunternehmer A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. A hat keine Sicherheiten. Sie einigen sich deshalb, dass A der B die Kaufpreisforderung aus einem künftigen Verkauf seines geplanten und noch zu errichtenden Hauses zur Sicherheit an die Bank abtritt.